Die Ergänzung „Demokratie bedeutet: Bürger*innen entscheiden ihre gemeinsamen Angelegenheiten selbst. Generell gilt es, alle direktdemokratischen Instrumente und den Einfluss der Zivilgesellschaft zu stärken und so deutlich zu machen, dass jede Stimme zählt. Wir wollen, dass alle Menschen selbst erleben, wie bei den besonders wichtigen Sachfragen ihre Meinungen laut und gehört werden können, wie ihre Wünsche und Sichtweisen zum gemeinsamen Leben in Freiheit beitragen können. Demokratie lebt durch Engagement und Widerstandsgeist. Die aktive Vielfalt der berliner Zivilgesellschaft soll Missstände benennen und durch Besseres ersetzen. Ihr Gestaltungswille soll durch alle direktdemokratischen Instrumente sichtbar und wirksam werden. Dabei kommt es darauf an, zur rechten Zeit die richtigen Instrumente einzusetzen und auszubauen.“ integriert zentrale Aussagen unseres LDK-Beschlusses vom 4. Mai 20245 „Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen“, https://gruene.berlin/beschluesse/demokratie-sichern-diskriminierung-bekaempfen_3367 .Unsere LAG hat sie damals selbst beantragt und begründet, siehe https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80687 .
Die Ergänzung der Worte „und ausbauen“, „falls eine Abgeordnetenhausmehrheit“ und „ändern will“ sowie das Streichen von „würden, wenn das“ und „ändert“ (Zeile 839f.) und vermeidet ein sonst (besonders bei „überfliegendem Lesen“) leicht mögliches Missverständnis: es geht hier nicht etwa um Detailkorrekturen und abstrakte Denkmöglichkeiten, sondern um wichtige Erweiterungen direktdemokratischer Rechte und besonders um den umgehend wirksamen Schutz direktdemokratisch gegebener Gesetze vor Verhinderungs-Verschleppung und Entkernung, wie sie gegenwärtig von Schwarz-Rot mit den Ergebnissen der Volksentscheide zu „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ und „Erhalt des Tempelhofer Feldes“ betrieben werden. -
Die Ausgestaltung dieses „willensbekräftigenden“ fakultativen Referendums könnte übrigens in Anlehnung an den Gesetzentwurf von „Mehr Demokratie e.V.“ für die Bundesebene („Das fakultative Referendum“, § 10, https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/MD-Gesetzentwurf_Volksentscheid.pdf, dort S. 8) erfolgen.
Die Ergänzung „Wir wollen, dass Berliner*innen besonders erwünschte Vorhaben durch angemessen ausgestattete Bürger*innenbudgets, Bürger*innenhaushalte und Schüler*innenhaushalte selbst auf den Weg bringen können.“ konkretisiert die Forderung „echte, offene und im Ergebnis bindende Beteiligungsprozesse“ für finanzwirksame Beteiligung. Dies entspricht dem anhaltenden Protest unser Abgeordnetenhausfraktion gegen das schwarz-rote Zusammenstreichen, siehe z.B. https://gruene-fraktion.berlin/pressemitteilungen/koalition-faehrt-konsequent-beteiligung-von-buergerinnen-zurueck/ .
Die Ergänzung „Wir wollen Volksentscheide auch „zum Landeshaushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie zu Personalentscheidungen“ ermöglichen und bei allen Verfassungsänderungen (durch das Abgeordnetenhaus) obligatorische Referenden durchführen; Artikel 62 und 100 der Landesverfassung sollen entsprechend novelliert werden.“ hat unsere LAG bereits zur April-LDK 23024 beantragt ( https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80687 ), leider wurde sie damals noch nicht integriert. Ihre damalige Begründung, „Gegenwärtig verbietet Artikel 62 Abs. 2 VvB Volksentscheide „zum Landeshaushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie zu Personalentscheidungen“, siehe https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41525.php. Dieses Verbot ist eigentlich eine Misstrauenserklärung des Abgeordnetenhauses an die stimmberechtigten Berliner*innen und als paternalistische Bevormundung des eigentlichen Souveräns anmaßend, respektlos und illegitim. Angemessen ist statt dessen die Aufsicht der Auftraggebenden über ihre Beauftragten. Die direktdemokratische Kontrolle von Verfassungsänderungen - und zwar nicht bloß bei Artikel 62 und 63, vgl. https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41498.php, sondern generell - wird dafür ein deutliches Zeichen sein.“ ist nach wie vor richtig, kann und sollte diesmal auf Zustimmung stoßen.
Die Ergänzung zu den Bürger*innenräten „konkrete Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche Debatte und die parlamentarische Entscheidung erarbeiten. Abgeordnetenhaus bzw. BVV sollen sich eingehend mit diesen Arbeitsergebnissen befassen“ erläutert das Verfahren so, wie es unsere Grundsatzprogramm (Absatz (270),
https://cms.gruene.de/uploads/assets/20200125_Grundsatzprogramm.pdf , dort S. 76) und unser 2023er-Wahlprogramm ( https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/Wahl_2023/Wahlprogramm_2023.pdf , dort S. 177 und 210f.) vorsehen.
Das Streichen von „auch“ (Zeile 845) vermeidet ein sonst (besonders bei „überfliegendem Lesen“) leicht mögliches Missverständnis: natürlich sollen auch auf Landesebene die Bürger*innenrats-Ergebnisse nicht etwa unter „ferner liefen“ laufen – Grüne wollen vielmehr auch in der kommenden Legislaturperiode so intensiv mit ihnen arbeiten, wie in der gegenwärtigen besonders mit denen des Klimabürger*innenrats, siehe z.B. https://gruene-fraktion.berlin/pressemitteilungen/klimabuergerinnenrat-nicht-ignorieren/ .