Veranstaltung: | LDK 24. November 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10.1. Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 21.11.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.11.2018, 16:15 |
D-03: Koalitionsvertrag umsetzen – für sichere Zirkusse ohne Tierleid
Antragstext
Koalitionsvertrag umsetzen – für sichere Zirkusse ohne Tierleid
Der Berliner Koalitionsvertrag besagt: „Die Vergabe öffentlicher Flächen an Zirkusse findet
nur statt, wenn die artgerechte Tierhaltung sichergestellt wird“.
Für die Erreichung dieses Ziels fordern wir den Senat sowie die Bezirksämter auf,
öffentliche Flächen durch Widmung Zirkussen mit Tierhaltung zu entziehen bei denen die
Flächen bzw. Zirkusbetriebe nicht die folgenden Kriterien erfüllen:
1.Die Gefahrenabwehr als Sicherheit für Mensch und Tier sind während der Aufführung,
innerhalb sowie außerhalb des Geländes zweifelsfrei sichergestellt.
Dies setzt voraus, dass es während Gastspielen nie zu Ausbrüchen oder Vorfällen mit
Personen- oder signifikanten Sachschäden durch die mitgeführten Tierarten kam.
2.Die Eignung der Fläche ist durch Vorortbegehungen und auf Grundlage des Fragebogens, der
durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erstellt
und verschickt wurde, vollumfänglich zu prüfen.
Dies beinhaltet für die mitgeführten Tiere verhaltensgerechte Haltungskriterien wie die
Größe des Auslaufs, für die Anwohner*innen die zu erwartenden Lärm- und Geruchsemissionen.
3. Der Tierschutz wird gewahrt werden und wird durch die zuständigen Behörden mehrmals
überprüft. Den im Zirkus lebenden Tieren wurden bei Haltung und Transport keine Schmerzen,
Leiden oder Schäden zugefügt. Für nicht in den Zirkusleitlinien gelistete Tierarten ist das
aktuelle Säugetiergutachten zu beachten - ebenso für Tiere, die vom Zirkus mitgeführt,
jedoch nicht eingesetzt werden.
Wir fordern die Bezirksämter auf, diese Kriterien lückenlos zu recherchieren, einzuhalten
und zu dokumentieren. Die durch den Koalitionsvertrag eingesetzte hauptamtliche
Landestierschutzbeauftragte ist bei allen Verfahren zu konsultieren.
Begründung
Im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes und des Willkürverbots haben Eigner*innen öffentlicher Flächen grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum bezüglich Widmung Plätze und Durchführungsbestimmungen für gewerbliche Veranstaltungen.
Eine nicht-Bereitstellung für den Zweck eines Zirkusgastspiels mit Tieren ist nicht als ein direkter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit zu werten, sondern ist lediglich eine nicht gegebene Berufsausübungschance. Dem Betreibenden steht es frei andere Orte aufzusuchen.
Die völlig veraltete, bundesweit gültigen „Zirkusleitlinie“ basieren auf dem nicht mehr gültigen Säugetiergutachten von 1996 und muss dringend überarbeitet werden. Das aktuelle Säugetiergutachten von 2014 stellt deutlich höhere Anforderungen an die Haltung und Transport. Der „Ersatz“ von ausreichendem Platzangebot mit Dressur-Auftritten widerspricht nicht nur modernem Tierschutz, sondern auch dem ethischen Empfinden von immer mehr Menschen.
Die Bundestierärztekammer stellte in ihrer Stellungnahme vom 24. September 2016 dazu fest, „dass es im reisenden Zirkus systemimmanente Probleme mit der Haltung bestimmter Tierarten gibt“. Inzwischen haben mehr als 20 Staaten der Europäischen Union ein generelles oder teilweises Verbot beschlossen.
Entgegen der wiederholten Forderung des Bundesrates, die Zurschaustellung von Tieren (insbesondere wildlebender Arten) an wechselnden Orten besser zu regeln und für bestimmte Tierarten zu untersagen, hat die Bundesregierung bis heute keine entsprechende Regelung getroffen.
Deshalb ist auch das Land Berlin gefragt, seine Verantwortung für den Tierschutz wahrzunehmen und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.