Veranstaltung: | LDK 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Matthias Oomen (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 23.03.2018 |
Eingereicht: | 03.04.2018, 12:32 |
V-06: Berlin in kinderfreundlicher Atmosphäre: Wickeltische in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie gesetzlich garantieren
Antragstext
Berlin in kinderfreundlicher Atmosphäre: Wickeltische in öffentlichen Gebäuden und in der
Gastronomie gesetzlich garantieren
Kinder sind das schönste Geschenk für die Zukunft unserer Stadt Berlin. Wir GRÜNE wollen in
einer Stadt leben, in der eine kinderfreundliche Atmosphäre herrscht und in der sich
Menschen mit einem Gefühl des Willkommenseins für Kinder entscheiden.
Zur kinderfreundlichen Atmosphäre gehört auch, dass Eltern auch mit einem Baby Teil des
gesellschaftlichen und kulturellen Lebens werden können und damit auf Teilhabe nicht
verzichten müssen.
Leider ist diese Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben an vielen Stellen
eingeschränkt, an denen sie nicht eingeschränkt sein müsste. Oftmals mangelt es schon an
Kleinigkeiten, die aber grundlegenden Charakter vorweisen. So ist bspw. eine zuverlässige
Versorgung mit Wickelgelegenheiten in unserer Stadt derzeit nicht gewährleistet. Das
Vorfinden eines sicheren, sauberen, säuglingsgerechten Wickeltischs in öffentlichen Gebäuden
oder in der Gastronomie gleicht einem Lotteriespiel , bei dem oftmals die Kleinsten die
Nieten einstecken müssen. Ein Zustand, der mit Blick auf das Wohlbefinden, die Pflege und
die Gesundheit der Babys in unserer Stadt nicht akzeptabel ist.
Dies wollen wir ändern! Wir wollen, dass sich Eltern zukünftig darauf verlassen können, ihre
Babys in Behörden, im Restaurant oder im Café unter angemessenen Bedingungen wickeln zu
können!
1. In öffentlichen Gebäuden des Landes und der Bezirke, in denen Publikumsverkehr herrscht,
wollen wir zukünftig einen für alle Geschlechter zugänglichen Wickeltisch (inkl.
angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe) zur
Verfügung stellen. Dies werden wir in einer gesetzlichen Selbstverpflichtung verbindlich
regeln.
2. In der Gastronomie wollen wir sicherstellen, dass Babys zukünftig zuverlässig gewickelt
werden können und Eltern dadurch beruhigt zu Gast sein können. Deshalb werden wir die
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes ändern und zukünftig jene
Gastronomiebetriebe in die Pflicht nehmen, die auch heute schon einer Toilettenpflicht
unterliegen:
a) Für Gastronomiebetriebe über 50 m² Schank- und Speiseraumgrundfläche oder mit 10 bis 149
Sitzplätzen sehen wir zukünftig einen Wickeltisch in angemessener Beleuchtung und
säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe vor. Der Wickeltisch kann als
platzsparender Klapptisch ausgeführt werden. Dieser Wickeltisch kann in einem sanitären
Multifunktionsraum ohne Geschlechtertrennung erfüllt werden. Sollte diese Erfüllung in einem
Raum mit Geschlechtertrennung stattfinden, so ist jeweils ein Wickeltisch in den
Räumlichkeiten aller Geschlechter zu erfüllen.
b) Für Gastronomiebetriebe mit 150 bis 249 Sitzplätzen sehen wir zukünftig zwei Wickeltische
in angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit jeweils einer
Wärmelampe vor. Dieser Wickeltisch kann in einem sanitären Multifunktionsraum ohne
Geschlechtertrennung erfüllt werden. Sollte diese Erfüllung in einem Raum mit
Geschlechtertrennung stattfinden, so ist jeweils ein Wickeltisch in den Räumlichkeiten aller
Geschlechter zu erfüllen, die beiden notwendigen Wickeltische können also aufgeteilt werden.
c) Für Gastronomiebetriebe mit 250 Sitzplätzen oder mehr erfolgt die Festsetzung im
Einzelfall , wobei die Regelungen aus 150 bis 249 Sitzplätzen nicht unterschritten werden
dürfen.
d) Für Gastronomiebetriebe mit geteilter Toilettenanlage, bspw. in Einkaufszentren , in
Markthallen oder in Bahnhöfen , ist die Anzahl der Einzelsitzplätze bzw. die Schank- und
Speiseraumgrundfläche zu addieren.
e) Wir halten für die Erfüllung im Bestand eine Übergangsfrist von 3 Jahren für angemessen.
Für Neubauten oder für Neueröffnungen mit Sanierung der Sanitäranlagen ist eine
Übergangsfrist ausgeschlossen. Sachlich begründete Ausnahmegenehmigungen , bspw. aus
feuerpolizeilichen Gründen oder aus Gründen des Denkmalschutzes, sind für 25 Jahre in die
Hände der Bezirke zu legen.
f) Gastronomiebetriebe, in denen aus Gründen des Jugendschutzes oder des
Nichtraucherschutzgesetzes die Anwesenheit von Säuglingen ausgeschlossen ist, sind von
entsprechenden Vorschriften zu befreien . Mit diesen Maßnahmen werden zukünftig Wickeltische
ein zuverlässiger und berechenbarer Teil des Alltages in Berlin. Gut für das Wohlbefinden,
die Pflege und
die Gesundheit der Babys in unserer Stadt. Darüber hinaus ist dies ein wichtiger Baustein
für eine Stadt, in der Kinder willkommen sind und in der auch Eltern ein Stück Freiheit
wahrnehmen und am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Unterstützer*innen:
Gollaleh Ahmadi, KV Spandau
Anne-Kathrin Bachnik, KV Mitte
David Braun, KV Tempelhof-Schöneberg
Silke Gebel (MdA), KV Mitte
Sieglinde Müller, KV Spandau
Bärbel Scheel, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Peter Schaar, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Petra Vandray, KV Charlottenburg-Wilmersdorf