Veranstaltung: | LDK 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Franziska Eichstädt-Bohlig (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) u.a. |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 30.03.2018 |
Eingereicht: | 03.04.2018, 10:27 |
V-07: Die Hälfte der Macht den Frauen!
Antragstext
Die Hälfte der Macht den Frauen!
Wir fordern unsere bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Bundestag dafür
einzusetzen, daß im Parteiengesetz und in den Wahlgesetzen Vorgaben gemacht werden, nach
denen die Parteien bei der Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern zu Volksvertretungen
auf Bundes- Länder- und Kommunalebene eine geschlechtergerechte Parität von Frauen und
Männern gewährleisten.
Weitere Antragssteller*innen
Sarkis Bisanz, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Ellis Huber, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Delphine Scheel, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Susan Drews, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Jenny Wieland, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Christine Rabe, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Dr. Christiane Fry, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Herbert Nebel, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Heidi Degethoff, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Begründung
Der Anteil der Frauen an der Bevölkerung in Deutschland liegt leicht über 50%. Er betrug 2016 50,7%. Dennoch sind Frauen im Deutschen Bundestag in der jetzigen Wahlperiode nur zu 30,9% vertreten, in der 18. Wahlperiode betrug ihr Anteil 37,3%. In der 19. Wahlperiode unterscheidet sich der Frauenanteil bei den einzelnen Fraktionen deutlich. Er beträgt bei
CDU/CSU 20%
SPD 42%
AfD 11%
FDP 23%
Die LINKE 53%
Bü 90/Grüne 58%
(Angaben nach Kürschners Volkshandbuch, 19. Wahlperiode, Stand 18. Dez.2017, S. 58)
Auch in anderen Volksvertretungen sind Männer häufig überrepräsentiert. Es ist darum geboten, in den Parlamenten eine geschlechtergerechte Beteiligung von Volksvertreterinnen und Volksvertretern zu erreichen und dies den Parteien zur gesetzlichen Vorgabe für die Aufstellung ihrer Bewerberlisten zu machen.