Damit die unterschiedlichen Systeme der Berliner Verwaltung Daten austauschen können, müssen die Schnittstellen interoperabel sein. Dies sollte man hier auch explizit so schreiben.
Datenhoheit regelt das Recht, jederzeit auf Daten zugreifen zu können. Datenhoheit ist häufig nicht in Verträgen zwischen Städten und Unternehmen geregelt und muss nachverhandlet werden. Ohne Datenhoheit besteht bspw. kein Zugriff auf Rohdaten, Daten können nicht über den vertraglich vereinbarten Zweck, Bürger*innen bereitgestellt oder von anderen internen Fachbereichen genutzt werden. Das Problem fehlender Klausel oder Vertragsklausel, die die Datensouveränität relevanter Daten einschränken, betrifft viele Städte in Deutschland (siehe dazu Studie "Datensouveränität in der Smart City" von PD Deutschland aus dem Februar 2020). Damit Berlin heute und in Zukunft Daten nutzen und nicht zu sehr in Abhängigkeit von Privatwirtschaft gerät, muss Datenhoheit bei bestehenden und zukünftigen Verträgen mit privaten Anbietern sichergestellt sein.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | Lucas Gerrits (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-6-3884 |
Eingereicht: | 22.02.2021, 00:51 |