Die Repräsentation von Diversität in der öffentlichen Verwaltung ist ein Ziel, dass im Partizipations- und Integrationsgesetz verankert ist. Ein weiteres wichtiges Ziel ist, dass die öffentliche Verwaltung auch bei ihrer Aufgabenwahrnehmung die Diversität der Stadtgesellschaft berücksichtigt. Beide Ziele wirken im Hinblick auf eine diversitätsensible Politik und Verwaltung zusammen und sind daher untrennbar miteinander verbunden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung alle Berliner*innen betrifft - nicht nur die Beschäftigten des Landes - sollte dieser Aspekt ebenfalls - gewissermaßen im selben Atemzug - benannt werden.
(Die Begründug wurde beim ersten Antrag vergessen beizufügen, daher jetzt nochmal, sorry. Der erste kann also als erledigt angesehen werden.)