SpDs und KJPDs sind zwar Teil des ÖGD, sollten aber im Abschnitt Psychische Gesudheit explizit benannt werden, da sie in den allgemeinen ÖGD Diskussionen oft "übersehen" werden. Die Neuformulierung berücksichtigt dies und skizziert auch das wichtige Aufgabenspektrum, das primär aufsuchend gedacht sein soll und die primären Zielgruppen. Damit soll auch deutlich gemacht werden, dass die SpDs und KJPDs durch eine personelle Stärkung auch die Zielgruppe der obdachlosen Menschen mit psychischen Erkrankungen erreichen können und sollen.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-3-1525 |
Eingereicht: | 23.02.2021, 15:29 |