Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2016, 11:43 |
P73: Projekt 73: Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Antragstext
Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der mediale Dschungel wird dichter: Mit Print, im Netz und im TV. Die Frage lautet heute
nicht mehr: Wo finde ich Informationen? Sondern immer mehr: Sind sie relevant und kann ich
ihnen vertrauen? Wir sehen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach wie vor als Garant für
kompetente Orientierung in unserer Gesellschaft. Er liefert seriösen Qualitätsjournalismus
bei Information und Bildung, aber auch im Sport und in der Unterhaltung. Damit dies so
bleibt, müssen sich die öffentlich-rechtlichen Programme qualitativ von den rein
kommerziellen Angeboten unterscheiden. Ein Weg dahin ist der Verzicht auf Werbung. Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk ist beitragsfinanziert und daher im Gegensatz zum privaten
Rundfunk und zur frei finanzierten Medienlandschaft nicht von Werbeeinnahmen abhängig.
Dieses Alleinstellungsmerkmal garantiert Unabhängigkeit und diese Glaubwürdigkeit gilt es zu
stärken. Für die vergleichsweise geringen Werbeeinnahmen (drei bis vier Prozent des
Gesamtetats) müssen natürlich Kompensationen gefunden werden. Die Umstellung auf die
Haushaltsabgabe hat die Einnahmen bereits gesteigert. Es gibt weitere Möglichkeiten, z.B.
mittels struktureller Maßnahmen in Verwaltung und Technik sowie über Weitervermarktung von
hochwertigen Inhalten, zusätzliche Gelder freizusetzen und einzunehmen. Die Folgen eines
Werbe- und Sponsoringverzichts für die Sportberichterstattung wollen wir mit den Gremien und
Vertreter*innen des RBB weiter diskutieren und gegebenenfalls gesonderte Regelungen
schaffen.