| Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 17.03.2016, 11:43 | 
P73: Projekt 73: Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Antragstext
Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der mediale Dschungel wird dichter: Mit Print, im Netz und im TV. Die Frage lautet heute 
nicht mehr: Wo finde ich Informationen? Sondern immer mehr: Sind sie relevant und kann ich 
ihnen vertrauen? Wir sehen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach wie vor als Garant für 
kompetente Orientierung in unserer Gesellschaft. Er liefert seriösen Qualitätsjournalismus 
bei Information und Bildung, aber auch im Sport und in der Unterhaltung. Damit dies so 
bleibt, müssen sich die öffentlich-rechtlichen Programme qualitativ von den rein 
kommerziellen Angeboten unterscheiden. Ein Weg dahin ist der Verzicht auf Werbung. Der 
öffentlich-rechtliche Rundfunk ist beitragsfinanziert und daher im Gegensatz zum privaten 
Rundfunk und zur frei finanzierten Medienlandschaft nicht von Werbeeinnahmen abhängig. 
Dieses Alleinstellungsmerkmal garantiert Unabhängigkeit und diese Glaubwürdigkeit gilt es zu 
stärken. Für die vergleichsweise geringen Werbeeinnahmen (drei bis vier Prozent des 
Gesamtetats) müssen natürlich Kompensationen gefunden werden. Die Umstellung auf die 
Haushaltsabgabe hat die Einnahmen bereits gesteigert. Es gibt weitere Möglichkeiten, z.B. 
mittels struktureller Maßnahmen in Verwaltung und Technik sowie über Weitervermarktung von 
hochwertigen Inhalten, zusätzliche Gelder freizusetzen und einzunehmen. Die Folgen eines 
Werbe- und Sponsoringverzichts für die Sportberichterstattung wollen wir mit den Gremien und 
Vertreter*innen des RBB weiter diskutieren und gegebenenfalls gesonderte Regelungen 
schaffen.