| Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 | 
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| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 17.03.2016, 11:44 | 
P74: Projekt 74: Antidiskriminierungsgesetz: Endlich Schutz vor Diskriminierung
Antragstext
Der Schutz vor Diskriminierung gehört zu den elementaren menschenrechtlichen 
Verpflichtungen. Gleichwohl sind die Berliner*innen gerade vor Benachteiligungen durch den 
Staat nur unzureichend geschützt. Dies gilt – von der Schule über die Gesundheitsversorgung 
bis zur Versorgung mit Wohnraum – insbesondere für Roma. Mit einem 
Landesantidiskriminierungsgesetz wollen wir daher den Schutz vor rassistischer 
Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der 
Religion, der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, wegen 
des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status verbessern. Betroffene 
sollen sich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz durch 
Verbände vertreten lassen können. Zur Verhinderung struktureller Diskriminierung soll vorab 
geprüft werden, ob bei neuen Regelungen diskriminierende Auswirkungen zu befürchten sind. 
Die Kompetenz der Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst im Umgang mit Vielfalt wollen wir 
stärken und zum Kriterium für Einstellung und Aufstieg machen. Wir schaffen eine starke, 
unabhängige Antidiskriminierungsstelle mit klaren Aufgaben und Befugnissen und richten in 
Schulen und bei der Polizei Beschwerdestellen ein. Auch den diskriminierenden Ausschluss von 
Wahlen und Abstimmungen von Menschen, die seit Jahren in Berlin leben, wollen wir beenden. 
Wir werden daher einen neuen Vorstoß für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und 
Migranten unternehmen.