Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2016, 11:44 |
P74: Projekt 74: Antidiskriminierungsgesetz: Endlich Schutz vor Diskriminierung
Antragstext
Der Schutz vor Diskriminierung gehört zu den elementaren menschenrechtlichen
Verpflichtungen. Gleichwohl sind die Berliner*innen gerade vor Benachteiligungen durch den
Staat nur unzureichend geschützt. Dies gilt – von der Schule über die Gesundheitsversorgung
bis zur Versorgung mit Wohnraum – insbesondere für Roma. Mit einem
Landesantidiskriminierungsgesetz wollen wir daher den Schutz vor rassistischer
Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
Religion, der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, wegen
des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status verbessern. Betroffene
sollen sich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz durch
Verbände vertreten lassen können. Zur Verhinderung struktureller Diskriminierung soll vorab
geprüft werden, ob bei neuen Regelungen diskriminierende Auswirkungen zu befürchten sind.
Die Kompetenz der Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst im Umgang mit Vielfalt wollen wir
stärken und zum Kriterium für Einstellung und Aufstieg machen. Wir schaffen eine starke,
unabhängige Antidiskriminierungsstelle mit klaren Aufgaben und Befugnissen und richten in
Schulen und bei der Polizei Beschwerdestellen ein. Auch den diskriminierenden Ausschluss von
Wahlen und Abstimmungen von Menschen, die seit Jahren in Berlin leben, wollen wir beenden.
Wir werden daher einen neuen Vorstoß für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und
Migranten unternehmen.