Veranstaltung: | Digitaler Landesausschuss am 16.12.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Anträge |
Antragsteller*in: | Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2020, 18:36 |
R-10-V-24: Paritätsgesetz für Berlin – wir bleiben dran
Antragstext
Mindestens die Hälfte der Macht den Frauen. Das ist unser Anspruch. Leider sind wir in der
Realität unserer Parlamente davon sehr weit entfernt. Denn Frauen sind in allen deutschen
Parlamenten unterrepräsentiert. Im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen nur 33 % Frauen. CDU und
FDP haben seit jeher zu wenige Frauen in ihren Fraktionen. Und durch das Erstarken der AfD
hat sich die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten nochmals verschlechtert. Auch in den
Bezirksverordnetenversammlungen liegt der Frauenanteil bei nur 39%.
Wir Grüne stehen seit unserer Gründung für Geschlechtergerechtigkeit, auch in den
Parlamenten. Mit dem Grünen Frauenstatut, das seit 1986 gilt, haben wir selbst dafür
gesorgt, dass unsere Wahllisten auf allen Ebenen mindestquotiert besetzt sind. Dass bei uns
Frauen erfolgreich in der ersten Reihe Politik machen, verdanken wir nicht zuletzt dieser
Tatsache. Frauen stehen in all unseren Gremien und Wahllisten mindestens die Hälfte aller
Plätze zu; die offenen Plätze sind für alle Geschlechter offen.
Wir Grüne machen vor, wie es geht. Denn Demokratie kann nur gerecht gestaltet werden, wenn
alle Geschlechter beteiligt sind. Auf die Ideen und Stimmen von Frauen darf nicht verzichtet
werden. Deshalb haben wir 2019 als Grüne Berlin einen Beschluss für ein Paritätsgesetz
gefasst und auch die Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus hat in diesem Jahr ein
Eckpunktepapier für Repräsentanz von Frauen in den Berliner Parlamenten erarbeitet. Wir
wollen die Gesellschaft verändern, sie gerechter machen, mit gleichen Chancen und
Möglichkeiten für alle. Dieses Prinzip muss endlich auch für Wahllisten und die Besetzung
von Direktwahlkreisen gelten.
Dabei ist Geschlechterparität nur ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Vielfalt in den
Parlamenten. Wir werden noch weitere Schritte brauchen und wollen dabei auch
Mehrfachdiskriminierung und unterschiedliche Gruppen (wie z.B. BIPoC und Menschen mit
Behinderung) mitdenken. Unsere Vision ist eine vielfältige Repräsentanz in Politik,
Wirtschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Verwaltung, die unsere Bevölkerung abbildet.
Ursachen der Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten
Alteingesessene weiße Männernetzwerke verhindern häufig eine stärkere Präsenz von Frauen in
der Politik. Sie führen dazu, dass Frauen insgesamt weniger Vorbilder haben, weniger für
Ämter und Mandate ermutigt werden und weniger Unterstützung als Männer erhalten. Bewusste
und unterbewusste traditionelle Rollen- und Familienbilder stehen dem Konzept der Frau als
politisch handelnde Person mit eigenem Gestaltungswillen entgegen. Zusätzlich lastet neben
der Erwerbsarbeit immer noch der größte Teil der Haus- und Sorgearbeit auf den Schultern von
Frauen. Da bleibt wenig Zeit für ein politisches Ehrenamt und die Hürden für eine politische
Karriere sind ungleich größer.
Paritätsgesetze kommen
Weltweit gibt es in mindestens 81 Staaten Wahlen mit gesetzlichen Geschlechterquoten, so
zeigt es die interparlamentarische Union. In der EU haben Länder wie Frankreich, Spanien und
Slowenien bereits Paritätsgesetze erlassen. Auch die Bundesländer Thüringen und Brandenburg
haben Paritätsgesetze beschlossen.
Das Gleichstellungsgebot im Grundgesetz ist ein hohes Gut. Artikel 3 Absatz 2 des
Grundgesetzes lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.“ Alle gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere die der repräsentativen
politischen Vertretung müssen darauf hinarbeiten und reelle Hürden abbauen. Sollten
Verfassungsgüter kollidieren, müssen sie grundsätzlich gegeneinander abgewogen werden. Der
aktive Auftrag an den Staat für Gleichstellung im Grundgesetz hat dabei besonderes Gewicht.
Dem muss nun endlich auch unser Wahlgesetz gerecht werden.
Wir brauchen ein Paritätsgesetz in Berlin
Das vergangene Jahrhundert zeigt: Es reicht nicht, sich auf den guten Willen der Parteien zu
verlassen. Fest steht: Im 21. Jahrhundert haben wir noch immer keine Gleichstellung von
Frauen, wie im Grundgesetz vorgesehen. Bündnis 90/Die GRÜNEN in Berlin fordern überall
Geschlechtergerechtigkeit. Darum setzen wir uns dafür ein, dass wir in der nächsten
Wahlperiode ein Paritätsgesetz umsetzen, das auf Landeslisten als auch bei den Wahlkreisen
wirkt und Beteiligung jenseits der Geschlechterbinarität ermöglicht. Damit endlich auch in
den Parlamenten selbstverständlich ist: Mindestens 50% der Macht den Frauen.
Unterstützer*innen:
Anja Kofbinger (KV Neukölln)
Amina Gerlach (KV Kreisfrei)
Julia Dittmann (KV Kreisfrei)
Miriam Siemon (KV Kreisfrei)
Vivian Weitzl (KV Neukölln)
Susanna Kahlefeld (KV Neukölln)
Irina Herb (KV Neukölln)Julia Maria Sonnenburg (KV Kreisfrei)
Philine Niethammer (KV Neukölln)
Jan Fährmann (KV Lichtenberg)
Filiz Keküllüoğlu (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
Laura Dornheim (KV Lichtenberg)
Änderungsanträge
- R-10-V-24-039 (Johanna Braun (KV Berlin-Kreisfrei), Eingereicht)
- R-10-V-24-050 (Silke Gebel (KV Berlin-Mitte), Eingereicht)
- R-10-V-24-053 (David Michail Braun (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg), Eingereicht)