Veranstaltung: | LDK 6. April 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 10 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Jan Fährmann u.a. (KV kreisfrei) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.03.2019, 09:01 |
V-05: Ein Transparenzgesetz für Berlin
Antragstext
Ein Transparenzgesetz für Berlin
Alle Formen der demokratischen Teilhabe beruhen auf einer gemeinsamen Grundvoraussetzung:
Wissen. Nur so können die Bürger*innen informiert diskutieren und entscheiden.
Der Eindruck von Mauschelei und zurückgehaltenen Informationen gefährdet jedoch diese
Debattenkultur, vereinfacht populistische Meinungsmache und verhindert eine umfassende
Willensbildung. Berlin ist in der Informationsfreiheit nicht auf dem Stand, den die
inhaltlichen Diskussionen und die technischen Entwicklungen heute ermöglichen.
Wir wollen daher das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf das Niveau des Hamburger
Transparenzgesetzes heben.
Unser Grundsatz: Politik und Verwaltung sollen stets auf einem Online-Portal
(Transparenzregister) ihre Entscheidungsgrundlagen offenlegen, um fundierte politische
Debatten zu ermöglichen. Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung und der kommenden e-Akte
ist der dafür nötige Arbeitsaufwand drastisch gesunken.
Auch zwischen den Behörden wird es auf diese Weise einfacher, Entscheidungsprozesse
nachzuvollziehen.
Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen.
Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die
demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen
Diskurs zu fordern.
Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es
muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher
ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation
im Verwaltungshandeln einsetzen.
Ein wichtiger Baustein ist, die momentan bestehende Holschuld der Bürger*innen durch eine
aktive Bringschuld der Verwaltung abzulösen (Transparenz by default). Die Bürger*innen
sollen künftig kostenfrei Zugang zu Daten von Behörden, öffentlichen Unternehmen und
privaten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und damit der Kontrolle des Landes
Berlin unterliegen, erhalten. Diese Informationen sollen in einem zentral geführten,
barrierefreien und elektronischen Register zur Verfügung gestellt werden. Der
Auskunftsanspruch der Bürger*innen ist kostenfrei auszugestalten. Die Frist zur
Veröffentlichung darf nicht mehr als vier Wochen betragen.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie der Schutz behördlicher Entscheidungen können der
Veröffentlichung nur im Einzelfall entgegenstehen: Akten zur Willensbildung zwischen
Behörden und zur Vorbereitung von Senats- und Bezirksamtsentscheidungen werden nicht wie
bisher pauschal von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen, sondern müssen ebenfalls
grundsätzlich veröffentlicht werden, wenn nicht gewichtige Interessen dagegensprechen.
Zentral ist dabei die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen, welche präzise
geregelt werden muss.
Fakt ist: Wir stärken mit einem Transparenzgesetz für Berlin nachhaltig die Demokratie, das
Vertrauen in die Politik und unsere Verwaltung und erleichtern den Bürger*innen die Teilhabe
am öffentlichen Diskurs sowie die Arbeit der Verwaltung.
Begründung
Weitere Antragsteller*innen: Lara Liese, KV Mitte + Claudia Fechner, KV Treptow-Köpenick
Begründung: Im Grundgesetz ist die Informationsfreiheit festgeschrieben. Dies gilt nicht zuletzt, da Wissen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist. Auch kann durch eine transparente Behördenstruktur sichergestellt werden, dass es nicht zu Missständen kommt und sich die Bürger*innen fair behandelt fühlen. In Berlin haben wir zwar das Informationsfreiheitsgesetz, aber dies reicht nicht aus. Die Bürger*innen müssen sich immer noch selbst um Informationen bemühen. Das bedeutet teilweise viel Aufwand und schreckt viele Menschen ab, zumal dies auch mit Kosten verbunden ist. Wir wollen daher ein Transparenzgesetz. Behörden sollen verpflichtet werden, wichtige Daten eigenständig und kostenlos zu veröffentlichen. Bürger*innen sollen nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern sollen alle wichtigen Informationen in einem eigens dafür eingerichteten Internetportal finden. So kann sich jeder informieren, daran können sich Diskussionen anschließen und die staatliche Arbeit kann besser kontrolliert werden. Der Verwaltungsaufwand ist aufgrund der Digitalisierung nicht hoch und auch die Behörden können von den veröffentlichten Informationen anderer Behörden profitieren, da sie sich dann selbst nicht mehr um diese bemühen müssen. Durch eine transparente Verwaltungsstruktur gewinnen also alle.
Änderungsanträge
- V-05-012 (Juliane Braun,Lutz Weischer, Wolfgang Höckh, Sebastian Walter, Jacob Fels, Julie Steinen,Tabea Schoch, Manuela Gabriel, Jana Friedrichsen,Wolfgang Höckh (KV Tempelhof-Schöneberg), Eingereicht)
- V-05-013 (Fabio Reinhardt, Daniela Ehlers, Eva Molau, Astrid Schmudde, Paul Meyer-Duncker (KV Lichtenberg), Eingereicht)
- V-05-015 (Heike Gleissner (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Eingereicht)