V-1: Vattenfalls Ausweitung der Holzverbrennung stoppen
Veranstaltung: | LDK am 3. Juni 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Weitere Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschlossen am: | 03.06.2023 |
Antragshistorie: | Version 1(21.04.2023) |
Veranstaltung: | LDK am 3. Juni 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Weitere Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschlossen am: | 03.06.2023 |
Antragshistorie: | Version 1(21.04.2023) Version 2 |
Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Berlin ist einer der größten Herausforderungen
und Transformationen der nächsten Jahre in Berlin. Dabei setzen wir auf einem Mix aus
unterschiedlich erneuerbaren Quellen und Technologien, wie z.B. (Groß)Wärmepumpen,
Solarthermie, Abwärme aus beispielsweise Rechenzentren oder Abwasser - jede Technik am
richtigen Ort. Neben Nahwärmenetze wird die Fernwärme weiter eine wesentliche Rolle bei der
Wärmeversorgung unserer Stadt spielen. Aus diesem Grunde verfolgen wir die
Dekarbonsierungsstrategie Vattenfalls besonders kritisch. Die von der Vattenfall Wärme
Berlin in diesem Zusammenhang angestrebte Ausweitung der Nutzung von Biomasse für die
Fernwärme lehnen wir ab. Für den Fall einer möglichen Rekommunalisierung der Fernwärme muss
der Berliner Senat eine Kurkorrektur vornehmen.
Holzverbrennung ist weder klimaneutral noch CO2-neutral. Obwohl bereits jetzt die Berliner
Heizkraftwerke mehrere Tonnen CO2 pro Jahr aus Holzverbrennung emittieren, weissen die
Energie- und CO2-Daten des Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Brennholz als CO2-neutral
aus. Pro produzierte
Wärmeeinheit können die CO2-Emissionen bei Holz bei nicht-nachhaltiger Nutzung und ohne
Wiederaufforstung und Berücksichtigung der Liederkette um den Faktor 10 ansteigen und
erreichen fast die Werte von Kohle oder Gas.
In Deutschland wurden im Jahr 2022 ca. 14 Mio. Kubikmeter Holz für die Energieerzeugung
eingeschlagen, das sind 32 Prozent mehr als im Durchschnitt der Jahre 2012-2021. Der
Holzeinschlag zur Energieerzeugung hat den höchsten Wert seit der deutschen Vereinigung
erreicht1. Der Anteil von sog. „Schadholz“ am gesamten Holzeinschlag liegt bei 56 Prozent,
ein großer Teil davon geht in Heizkraftwerke.
Holz zur energetischen Nutzung stammt auch aus Berliner Wäldern. Nach dem Berliner
Landeswaldgesetz und der Berliner Waldbaurichtlínie dienen die Berliner Waldflächen in
erster Linie als Bürgerwald zur Erholung und zum Zweck der Erhaltung von Ökosystemleistungen
wie Kühlung, Beschattung, Reinhaltung der Luft, Erhalt und Erhöhung des Wasserspeicherrs,
Erhalt und Erhöhung der Biodiversität und der Artenvielfalt, ober- und unterirdische
Kohlenstoffsenken. Der forstwirtschaftlichen Nutzung wird eine nachgeordnete Rolle
eingeräumt. Aufgrund des Klimawandels sind
sie in einem bedenklichen Zustand. Damit die Wälder nicht kollabieren, sondern ihre
Fähigkeit zur CO2-Entnahme aus der Atmosphäre und CO2-Speicherung als Gegenmittel
gegen das Fortschreiten des Klimawandels entfalten können, sollte möglichst wenig Holz
entnommen werden, wobei das Primat gilt: Der Lebenszyklus von Holz als
Kohlenstoffspeicher muss so weit wie möglich erhalten bleiben.
Nach den Plänen der Energiewirtschaft, besonders der Vattenfall Wärme Berlin AG unter
Billigung des Senates, sollen die in den Berliner Kraftwerken zu verbrennenden Holzmengen
vervielfacht werden,, womit die CO2-Emissionen weiter in die Höhe steigen. Holz ist keine
erneuerbare Energiequelle, wenn die großen Mengen an Bäumen nicht in kurzer Zeit nachwachsen
können. Holzverbrennung sollte
sukzessive heruntergefahren und beendet werden.
Wir fordern deshalb,
1. dass die CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung in den Berliner Heizkraftwerken ab sofort
in die Berliner Energie- und CO2-Bilanzen aufgenommen werden und Holzverbrennung nicht wie
bisher als
CO2-neutral in Verträgen des Landes Berlin, in Gesetzen, Verordnungen und Statistiken
ausgewiesen wird.
2. dass der Senat alles in die Wege leiten wird - u.a. auch bestehende Vereinbarungen
zurücknehmen - damit Vattenfall Wärme Berlin AG die in den vergangenen Jahren begonnene
Holzverbrennung in den Berliner Heizkraftwerken beendet. Dies geschieht unabhängig davon, ob
das Holz aus Berlin, Brandenburg und anderen Bundesländern oder von internationalen Märkten
stammt. Bestehende Berliner Kraftwerke dürfen nicht auf Holzverbrennung umgestellt werden,
ebenso sind Neubauten von Anlagen zur Holzverbrennung auszuschließen.
3. dass der Berliner Senat seinen Verpflichtungen nachkommt und die Offenlegung und
Überprüfung der Lieferketten von Holz veranlasst. Dies hat auch das Ziel, dem ausufernden
nationalen und internationalen Holzdiebstahl und -schmuggel Einhalt zu gebieten und
ermöglicht die CO2 Emissionen aus der Holzverbrennung korrekt anzugeben.
4. dass die Berliner Forsten beauftragt werden, die Verwertung von Holz aus Berliner
Wäldern anders als bisher selbst zu kontrollieren, zu steuern und dabei dessen Verbrennung
in Heizkraftwerken zu unterbinden. Dazu muss der Senat eine Verwaltungsrichtlinie gem. des
Berliner Vergaberechts erlassen.
5. dass bis zur Beendigung der Holzverbrennung Holz aus Wäldern zur Energiegewinnung in den
Berliner Heizkraftwerken nachrangig nach Prüfung einer möglichen stofflichen
Nutzbarkeit und unter strengen Kontrollen von Herkunft und Art des Holzeinschlags genutzt
wird. Angesichts der Gefährdung der Wälder durch Klimawandel und Dürreperioden müssen
so viel Bäume und so viel Totholz (Biotopholz) wie möglich in den Wäldern belassen werden,
um ihre Widerstandskraft und Überlebensfähigkeit zu stärken.
6. dass Holz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) nur in einem Umfang genutzt werden darf,
der den Beitrag der Landwirtschaft zur Ernährungsversorgung nicht signifikant einschränkt.
Die Orte des Anbaus von KUPs sind so zu wählen, dass der hohe Wasserbedarf der
Plantagen den Wasserhaushalt im Boden nicht gefährdet. Der Einsatz von Herbiziden und
Pestiziden ist zu vermeiden. Diese landwirtschaftlichen Flächen können energieeffizienter
für
AGRI-Photovoltaik statt als KUP genutzt werden, dafür sollten Anreize bei Verpächtern
geschaffen werden.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein
7. dass die nationale Umsetzung der (EU-) Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III die
Möglichkeiten der Holzverbrennung deutlich stärker einschränkt als die Mindestvorgabe von
RED III vorsieht. Entsprechend muss die Biomasse-Strom-Nachhaltigkeitsverordnung bei
der energetischen Nutzung von Waldholz verschärft werden.
8. dass, wie vom Umweltbundesamt gefordert, der Ausstieg aus der energetischen Nutzung von
Holz vollzogen und die entsprechende Förderungbeendet wird.
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1Statistisches Bundesamt v. 14.04.2023
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_150_41.html