Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 20:42 |
SÄA-6: Landesmitgliederversammlung - Fristen, Antragsberechtigte und V-Ranking
Antragstext
1. § 13 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) ¹Anträge müssen dem Landesvorstand fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung
vorliegen und werden durch ihn den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen
Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. 2Änderungsanträge müssen zehn Tage vor der
LMV vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen
und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. 3Über die Behandlung nicht fristgerecht
gestellter Anträge und Änderungsanträge entscheidet die Landesmitgliederversammlung.
4Für den Antrag zur Erstellung des Wahlprogramms und Anträge zur Änderung der Satzung gelten
abweichende Fristen. 5Der Antrag über das Wahlprogramm muss dem Landesvorstand neun Wochen
vor der LMV vorliegen und wird durch ihn den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen
Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht.6Änderungsanträge an dem Antrag über das
Wahlprogramm müssen dem Landesvorstand vier Wochen vor der LMV vorliegen und werden durch
ihn den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten
frühestmöglich zugänglich gemacht.7Anträge zur Änderung der Satzung müssen dem
Landesvorstand zehn Wochen vor der LMV vorliegen, den Gliederungen durch ihn acht Wochen vor
der LMV zugänglich gemacht und auf mindestens einem Landesausschuss besprochen werden.
b) Nach Absatz 5 werden folgende Absätze 6, 7 und 8 eingefügt:
„(6)1Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand,
der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der
Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der
Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mindestenszehn
Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünf Frauen,
wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. 2Änderungsanträge zu Anträgen können von
mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter mindestens drei
Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten abweichende Quoren. 4Antragsberechtigt sind
hier Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss,
die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen
Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die
Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und zwanzig Mitglieder, darunter mindestens zehn
Frauen, die gemeinschaftlich einen Änderungsantrag stellen, wobei der Anteil an Frauen
auszuweisen ist.
(7)1Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines Tagesordnungsentwurfs übernimmt im
Vorfeld der LMV die Antragskommission. 2Sie setzt sich zusammen aus acht durch die LMV zu
wählende Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Regierungsmitglieder sind und maximal
zur Hälfte dem Abgeordnetenhaus, dem Bundestag oder dem Europaparlament angehören dürfen.
3Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. 4Für jeweils eine LMV können die gewählte
Antragskommission und der Landesvorstand bei besonderem Bedarf der LMV gemeinsam bis zu vier
weitere Mitglieder für die Antragskommission vorschlagen. 5Die Antragskommission bereitet
die Behandlungen eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den
Antragssteller*innen vor. 6Sie kann der LMV Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren für
Anträge geben. 7Im Fall einer Vielzahl eingegangener eigenständiger Anträge kann die
Antragskommission ein Ranking-Verfahren anordnen. Alle Mitglieder sind am Ranking-Verfahren
teilnahmeberechtigt. Das Ergebnis des Ranking-Verfahrens muss spätestens drei Wochen vor der
Versammlung vorliegen und den Mitgliedern bekannt gemacht werden. 8Die Empfehlungen der
Antragskommission bedürfen der Zustimmung der LMV. 8Über ihre Empfehlung wird zuerst
abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der
Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.
(8)1Kandidaturen für Wahlen und Listenaufstellungen sollen mindestens drei Wochen vor der
Landesmitgliederversammlung dem Landesvorstand vorliegen und werden durch ihn den
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten spätestens zwei
Wochen vor der Versammlung zugänglich gemacht. 2Die Bezirksgruppen und die Wahlversammlungen
sollen die Aufstellung der Wahlkreisbewerber*innen der Landes- und Bundestagswahl vor der
Aufstellung der jeweiligen Landesliste abschließen.“
c) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 9.
Begründung
Die Partei ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Immer mehr Mitglieder beteiligen sich mit Anträgen und Änderungsanträgen bei Parteitagen. Und auch wenn dies eine positive Entwicklung ist, bedeutet dies auch einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Antragskommission und die Delegierten, die sich im Vorfeld der LMV bzw. LDK ausreichend intensiv mit den Anträgen auseinandersetzen können müssen.
Wir wollen deshalb die Antragsfristen moderat verlängern und die notwendige Anzahl von Antragsteller*innen moderat erhöhen, um Antragskommission und Delegierte eine gute Vorbereitung auf den Parteitag zu ermöglichen. Diese moderate Anpassung stellt gleichzeitig sicher, dass wir unseren basisdemokratischen Kern erhalten.
Die Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) berät zu Sachthemen, die kleine Kreisverbände in besonderer Weise betreffen und erhält in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit diese Sachthemen in Form von Anträgen zur Beschlussfassung in die Organe des Landesverbandes zu tragen.
Der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin soll antragsberechtigt werden, um die Beteiligung der Grünen Jugend Berlin an unserer parteiprogrammatischen Arbeit weiterhin sicherzustellen. Das antragsberechtigte Aktiventreffen der GJB findet auf Landesebene aufgrund des Mitgliederwachstums nicht mehr regelmäßig statt. Dies nimmt der Grünen Jugend Berlin derzeit die realistische Möglichkeit, als Struktur Anträge beim LA zu stellen.
Die Aufnahme der Möglichkeit eines V-Rankings in die Satzung formalisiert das bisherige Verfahren, dass bei einer sehr hohen Anzahl an V-Anträgen Anwendung fand, um sicherzustellen, dass eine LMV oder LDK trotzdem im zeitlich überschaubaren Rahmen stattfinden kann und damit familien- und alltagstauglich für alle ehrenamtlich tätigen Delegierten, interessierten Mitglieder und die Mitarbeitenden der LGS bleibt.
Unterstützer*innen des Änderungsantrages:
Die Mitglieder der Strukturkommission
ALT:
§ 13 Abs. 5
"(5) Anträge müssen fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. 2Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind. fünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens drei Frauen wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. 3Änderungsanträge mussen acht Tage vor der LMV vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. 4Über die Behandlung nicht fristgerecht gestellter Anträge und Änderungsanträge entscheidet die Landesmitgliederversammlung. 5Für den Antrag zur Erstellung des Wahlprogramms gelten abweichende Fristen. 6Dieser Antrag muss acht Wochen vor der LDK vorliegen und wird den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. Änderungsanträge an diesen Antrag müssen drei Wochen vor der LDK vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. 7Anträge zur Änderung der Satzung müssen zehn Wochen vor der LMV dem Landesvorstand vorliegen, acht Wochen vor der LMV den Gliederungen zugänglich gemacht und auf mindestens einem Landesausschuss besprochen werden. 8Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines Tagesordnungsentwurfs übernimmt im Vorfeld der LMV die Antragskommission. 9Sie setzt sich zusammen aus acht durch die LMV zu wählende Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Regierungsmitglieder sind und maximal zur Hälfte dem Abgeordnetenhaus, dem Bundestag oder dem Europaparlament angehören dürfen. 10Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. 11Für jeweils eine LMV können die gewählte Antragskommission und der Landesvorstand bei besonderem Bedarf der LMV gemeinsam bis zu vier weitere Mitglieder für die Antragskommission vorschlagen. 12Die Antragskommission bereitet die Behandlungen eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragssteller*innen vor. 13Sie kann der LMV Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren für Anträge geben. 14Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LMV. 15Über ihre Empfehlung wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig. 16Kandidaturen für Wahlen und Listenaufstellungen sollen mindestens drei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung dem Landesvorstand vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zugänglich gemacht. 17Die Bezirksgruppen und die Wahlversammlungen sollen die Aufstellung der Wahlkreisbewerber*innen der Landes- und Bundestagswahl vor der Aufstellung der jeweiligen Landesliste abschließen."
Änderungsanträge
- SÄA-6-022 (LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024), Eingereicht)
- SÄA-6-022-2 (Anton Zagolla (LV Grüne Jugend Berlin), Eingereicht)
- SÄA-6-022-3 (Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg), Eingereicht)
- SÄA-6-027 (KV Xhain (dort beschlossen am: 09.04.2024), Eingereicht)