| Veranstaltung: | LDK am 14. und 15. Februar 2026 (Landeswahlprogramm) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Kapitel 6 des Landeswahlprogramms (Innere Sicherheit, Justiz, Verwaltung, Bezirke, Verwaltungspersonal, Verwaltungsdigitalisierung) |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.12.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 02.12.2025, 11:47 |
WP-6: Kapitel 6: Berlin funktioniert zuverlässig
Titel
Antragstext
In Berlin treffen unterschiedliche Interessen, Lebensentwürfe und Perspektiven aufeinander.
Damit daraus kein Gegeneinander entsteht, braucht es einen Staat, der vermittelt, schützt
und Vertrauen schafft, mit starken Institutionen, einer verlässlichen Verwaltung und echter
Beteiligung. Unser Ziel ist eine Stadt, die für ihre Menschen da ist und von ihnen
mitgestaltet wird: nahbar, handlungsfähig und transparent. Wir Bündnisgrüne wollen das
Vertrauen in die Demokratie stärken, indem wir sie im Alltag spürbar machen – durch agile,
kund*innenfreundliche Behörden, nachvollziehbare Entscheidungen und einen respektvollen
Umgang zwischen Verwaltung und Bürger*innen.
Ein starker Rechtsstaat ist für uns die Grundlage eines sicheren und freien Lebens in
Berlin. Sicherheit bedeutet dabei mehr als Polizeipräsenz oder Überwachung. Sie heißt Schutz
vor Diskriminierung, Gewalt, Kriminalität und Hass, vor existenzieller Not und sozialer
Ausgrenzung. Wir setzen auf Prävention, auf eine moderne Polizei, die Vertrauen schafft, und
auf eine Justiz, die gerecht, digital und unabhängig arbeitet.
Gute Politik gelingt nur mit starken Bezirken, motivierten Beschäftigten und einer
Verwaltung, die als Partnerin der Stadtgesellschaft agiert. Wir wollen die Bezirke so
ausstatten, dass sie ihre Aufgaben verlässlich und entsprechend den Bedürfnissen vor Ort
erfüllen können und klare Verantwortlichkeiten schaffen. Die Digitalisierung wollen wir
konsequent nutzen, um Berlin unbürokratischer, effizienter und transparenter zu machen.
Digitalisierung ist für uns kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, das Zeit spart, Teilhabe
ermöglicht und den öffentlichen Dienst zukunftsfest macht. So schaffen wir ein Berlin, das
verlässlich handlungsfähig ist, Verantwortung übernimmt und für alle da ist.
Wir Bündnisgrüne kämpfen für ein Berlin der Freiheit, in dem alle Menschen sicher sein
können. Wir stehen für ein Sicherheitsversprechen, das für alle Menschen gleichermaßen gilt.
Wir werden nicht hinnehmen, dass Frauen in Deutschland Tag für Tag Opfer von Femiziden und
körperlicher Gewalt sind oder dass jüdische Menschen, BIPoC und andere marginalisierte
Gruppen sich nicht frei bewegen können. Wir treten ein für eine Sicherheitspolitik, die
wissenschaftliche Erkenntnisse in den Mittelpunkt stellt. Statt aktionistischer
Symbolpolitik rücken wir die tatsächlichen Alltagsnöte der Berliner*innen und
Sicherheitsbehörden in den Fokus. Unsere Innenpolitik bekämpft nicht nur Symptome, sondern
die Ursachen. Armut, Perspektivlosigkeit und fehlende Teilhabe sind zentrale
Kriminalitätstreiber. Wir unterstützen daher die sozialen Träger und Initiativen, die in der
ganzen Stadt der Garant für die soziale Infrastruktur und damit eine zentrale Säule für ein
sicheres Berlin sind. Wir sorgen dafür, dass sich die Sicherheitsbehörden auf ihre
Kernaufgaben konzentrieren können: die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Wo der
größte Schaden für die Gesellschaft entsteht, braucht es einen hohen Verfolgungsdruck. Wir
sorgen dafür, dass sich Geschäfte der Organisierten Kriminalität in Berlin nicht mehr
lohnen. Wir stärken die Bekämpfung von Cybercrime und Hasskriminalität im Netz, schützen das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit und machen
Berlin resilient gegen Cyberangriffe. Wir beenden die Symbolpolitik des Wegner-Senats, die
die Sicherheitslage nicht verbessert. Ganz im Gegenteil: Darunter leiden Grund- und
Freiheitsrechte der Berliner*innen, aber auch die Sicherheitsbehörden selbst.
Prävention ist die beste Form der Kriminalitätsbekämpfung. In den Kiezen, die stark von
Kinderarmut, fehlender Teilhabe und Perspektivlosigkeit geprägt sind, werden wir die
Angebote der Jugendsozialarbeit absichern, um junge Berliner*innen in schwierigen Lagen
nicht alleinzulassen und sie dabei zu unterstützen, selbstbestimmte Zukunftsperspektiven zu
entwickeln. Wir Grüne wollen Ansätze des Community Policing in die Fläche bringen, um das
Vertrauen in die Sicherheitsbehörden zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl zu stärken. Dazu
zählen mehr Kontaktbereichsbeamt*innen als lokale Ansprechpersonen, die Ausweitung von
Fahrradstreifen und Präsenz an hochfrequentierten Orten oder Hotspots, auch mit mobilen
Wachen und Kiezläufer*innen. Aufklärung, Beratung und Hilfe sind für uns genauso wichtig wie
die enge und klar strukturierte Zusammenarbeit mit den Akteur*innen vor Ort.
Damit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ihre Aufgaben auch morgen noch erfüllen können,
muss die Personalplanung dem demografischen Wandel Rechnung tragen. Wir wollen die
Polizeiausbildung noch attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen, z. B. durch
familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, verbessern. Um Polizist*innen und
Feuerwehrangehörigen, die im Dienst angegriffen werden, besser helfen zu können, werden wir
neben dem Dienstunfallrecht auch die psychischen Folgen solcher Angriffe noch stärker in den
Blick nehmen und die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) stärken. Den massiven
Sanierungsstau bei Liegenschaften und Fuhrpark von Polizei und Feuerwehr werden wir
prioritär abbauen: Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie wollen wir endlich
fertigstellen und den Neubau für das Kriminaltechnische Institut anschieben, damit
Ermittlungen und Strafverfolgung zukünftig ohne lange Verzögerungen erfolgen können. Die
Ausstattung aller Dienstgebäude mit Trinkwasserspendern, die energetische Sanierung und die
Nutzung erneuerbarer Energien, auch bei Beschaffungen für den Fuhrpark, werden wir zum
Standard machen.
Moderne, vielfältige und diskriminierungsfreie Sicherheitsbehörden sind für den Schutz der
Demokratie unabdingbar. Gleichzeitig sind sie als attraktive Arbeitgeberinnen entscheidend
für die Bewältigung des Fachkräftemangels. Deshalb müssen Demokratiebildung,
Diskriminierungskritik und kommunikative Kompetenzen in Aus- und Fortbildung sowie im
Studium gefördert werden. So unterstützen wir Grüne die Sicherheitsbehörden dabei, Frauen
und Vielfalt zu fördern und Diskriminierung und Sexismus – auch am Arbeitsplatz –
entschlossen entgegenzuwirken. Wir werden die Empfehlungen der Berliner Polizeistudie
konsequent umsetzen und Angebote hinsichtlich Supervision, Einsatznachbereitungen und
Resilienzstärkung ausbauen. Für die Verbesserung der Strukturen und der Arbeitsweise bei der
Berliner Feuerwehr und im Rettungsdienst werden wir eine Feuerwehrstudie durchführen. Die
Einführung des unabhängigen Bürger*innen- und Polizeibeauftragten war die richtige
Entscheidung, um das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken – sowohl bei Anliegen von
Betroffenen polizeilicher Maßnahmen als auch für Polizist*innen selbst. Wir werden die
unabhängige Kontrolle verbessern und dem Beauftragten ermöglichen, effektiv alle an ihn
herangetragenen Sachverhalte zu überprüfen.
Wir Bündnisgrüne möchten Kriminalität gezielt entgegenwirken. Daher führen wir neben der
Polizeilichen Kriminalstatistik den Berliner Periodischen Sicherheitsbericht ein, der nicht
nur die Anzahl der Taten analysiert, sondern auch deren Ursachen. Polizeiliche Ressourcen
sollen danach dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Nutzen bieten und aktuellen
Entwicklungen bei der Gewalt-, Eigentums- und Vermögenskriminalität gezielt entgegenwirken
können. Die bezirklichen Ordnungsämter wollen wir stärken, damit sie ihren Aufgaben im
Bereich der Gefahrenabwehr endlich gerecht werden können und diese nicht regelmäßig von der
Polizei aufgefangen werden müssen.
Überbordende Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern löst Unsicherheit und
Ängste aus und birgt die Gefahr, unsere demokratische Grundordnung und unsere Grundrechte zu
riskieren, die die Überwachung eigentlich sichern soll. Die Vorratsdatenspeicherung, den
Einsatz von staatlich eingesetzter Späh-Software für die Online-Durchsuchung
(Staatstrojanern), die Ausweitung von Videoüberwachung oder biometrischer Gesichtserkennung
lehnen wir daher ab. Eine Auswertung polizeilicher Daten mit Hilfe von Palantir-Software
oder ähnlicher privater, nicht-europäischer Software weisen wir zurück, da sie mit digitaler
Souveränität unseres Landes und seiner Bürger*innen nicht vereinbar ist. Wir Grüne setzen
darauf, Überwachungstransparenz herzustellen, indem statistisch erfasst wird, welche
Maßnahmen wie häufig eingesetzt werden, wo es bei der Umsetzung hapert und was umgekehrt
zielführend ist. Das von Schwarz-Rot abgeschaltete Funkzellentransparenzsystem wird es
Betroffenen in Zukunft wieder ermöglichen, ihre Auskunftsansprüche einfach und digital
durchzusetzen. Das Berliner Polizeigesetz (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz –
ASOG) werden wir evaluieren und Bürger*innenrechte und parlamentarische
Kontrollmöglichkeiten stärken sowie eine Aufgabenkritik zur Entlastung der Polizei
durchführen. Polizeiliches Handeln muss sich stets nach dem Handeln der Verdächtigen
richten, weshalb wir anlasslose Kontrollen ablehnen. Sie sind nicht nur ineffektiv und
personalintensiv, sondern auch ein Einfallstor für Racial Profiling. Um dem
entgegenzuwirken, möchten wir eine digitale Kontrollquittung einführen, mit der jede Person
über den Anlass der Kontrolle informiert werden kann. Das schafft Transparenz und
Nachvollziehbarkeit in Verbindung mit polizeilichem Handeln. Die Ergebnisse der
Bodycamstudie wollen wir umsetzen und den Einsatz auf die Polizei beschränken. Die Bodycam
dient dabei auch als bürgerrechtliches Instrument, das auf Verlangen oder bei unmittelbarem
Zwang zur Beweissicherung angeschaltet werden muss.
Demonstrationen sind ein Mittel, um zusammenzukommen, Unmut und Trauer auszudrücken sowie
politische Positionen zu vertreten. Mit jährlich über 7.000 politischen Versammlungen ist
Berlin als Bundeshauptstadt auch Demonstrationshauptstadt. Wir Bündnisgrüne schützen das
Versammlungsgrundrecht und haben unter Rot-Rot-Grün das Versammlungsgesetz an die Realität
der zum allergrößten Teil friedlichen Demonstrationen angepasst. Gleichzeitig sehen wir, wie
durch die Diffamierung von Protestformen und Gerichten versucht wird, Versammlungen
unverhältnismäßig einzuschränken oder zu verbieten. Gewalt und Hass sind inakzeptabel und
sind bereits heute nicht vom Versammlungsgrundrecht gedeckt. Eine Verschärfung des
Versammlungsfreiheitsgesetzes lehnen wir deshalb entschieden ab. Während der Wegner-Senat
mit einem Kurs der Repression zu mehr Eskalation auf den Straßen beiträgt, stehen wir für
einen Kurswechsel zu einer Deeskalationsstrategie ein. Dazu gehört auch, dass Kritik an
unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen, an Gewalt gegen Demonstrierende und an
Schmerzgriffen gegen friedliche Versammlungsteilnehmende legitim ist und nicht abgetan
werden darf. Fehlverhalten muss ernsthaft aufgearbeitet werden. Wenn dies unterbleibt,
schadet es nicht zuletzt der öffentlichen Wahrnehmung der Berliner Polizei.
Wir stehen für eine konsequente Verfolgung von politisch motivierten Straftaten und
Netzwerken – auch und gerade im Internet. Schwerpunkte sind für Berlin vor allem
rechtsextremistische und islamistische Gefährdungen. Neben einer Gesamtstrategie gegen
Rechtsextremismus benötigen wir eine Stärkung der Deradikalisierungsarbeit sowie der
Beratungsstellen gegen Verschwörungsideologien, Hasskriminalität und einen Ausbau der
zielgruppenspezifischen Arbeit mit Jugendlichen und Männern. Offene Haftbefehle gegenüber
untergetauchten oder verurteilten Rechtsextremist*innen oder anderen Extremist*innen müssen
endlich konsequent vollzogen werden.
Über Jahre hinweg hat es in Neukölln eine rechte Anschlagsserie gegeben, die von den
Ermittlungsbehörden nicht konsequent verfolgt worden ist. Wir Grüne sind solidarisch mit den
betroffenen Personen und Kiezen, die bis heute unter den Folgen leiden und Vertrauen in den
Rechtsstaat verloren haben. Der Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus hat
wiederholt Defizite bei den Sicherheitsbehörden aufgedeckt. Informationen wurden nicht
zusammengeführt, Betroffene nicht ernst genommen. Erst durch die Übernahme der Ermittlungen
durch die Generalstaatsanwaltschaft konnten Täter*innen angeklagt und verurteilt werden.
Damit sich dies nicht mehr wiederholt, ist entscheidend, dass es eine Zusammenarbeit
zwischen betroffenen Dienststellen und Behörden sowie klare Verantwortlichkeiten und einen
strukturierten Wissenstransfer gibt – gerade in den Bereichen mit erforderlicher
Szenenkenntnis. Wo weggeschaut wird, wächst rechte Gewalt. Umso wichtiger ist, dass auch
vermeintlich „kleine Delikte“ nicht bagatellisiert werden – ihre politische Motivation muss
von Beginn an mitgedacht und in die Ermittlungen einbezogen werden.
Der Verfassungsschutz ist seiner Aufgabe, Gefahren für unsere Demokratie früh zu erkennen,
in der Vergangenheit oft nicht gerecht geworden. Für ein wirksames Früherkennungssystem
gegen die wachsenden Bedrohungen der freiheitlichen Demokratie halten wir Grüne eine
strukturelle Neuordnung für erforderlich: Es braucht zwei Säulen mit einem unabhängigen,
anhand öffentlicher Quellen arbeitenden Institut zum Schutz der Verfassung sowie einem
rechtsstaatskonformen, von polizeilichen Aufgaben klar abgegrenzten nachrichtendienstlichen
Verfassungsschutz mit Fokussierung auf die Früherkennung von staatsgefährdenden Straftaten,
Desinformation, Spionage und Terrorismus. Auf Grundlage einer unabhängigen und
wissenschaftlichen Evaluation werden wir die Aufgaben, Prioritäten und Ressourcen des
Verfassungsschutzes neu justieren. Mit einem Verfassungsschutz-Kontrollgesetz wollen wir die
bestehenden parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechte zur Stärkung der
Nachvollziehbarkeit über Informationsgewinnung, nachrichtendienstliche Tätigkeiten und
Bewertungsmaßstäbe verbessern.
Die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität werden wir Bündnisgrüne priorisieren und die
vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen bündeln: Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft
müssen in die Lage versetzt werden, einen stärkeren Fokus auf Strukturermittlungen legen zu
können, damit die „großen Fische“ nicht durchs Netz gehen. Für einen durchgehenden Follow-
the-Money-Ansatz schaffen wir die nötigen Schnittstellen mit den Finanzämtern, der
Steuerfahndung, der Gewerbeaufsicht und dem Zoll: Organisierte Kriminalität darf sich nicht
mehr lohnen. Wir werden ein Immobilienregister einrichten, aus dem die wahren
wirtschaftlichen Berechtigten an Immobilien hervorgehen, um kriminelle Strukturen im
Immobilienbereich leichter aufdecken und die Immobilien einziehen zu können. Zur
Durchsetzung von Vermögensabschöpfungen bei Erträgen aus illegalen Quellen, auch durch die
Einziehung von Immobilien, braucht es neben kriminalpolizeilichen Kompetenzen auch
qualifiziertes Personal, das kriminelle Geflechte erkennen, nachvollziehen und verfolgen
kann. Die Gewerbeüberwachung werden wir grundlegend reformieren, auch durch eine klare
Aufgabenverteilung zwischen Land und bezirklichen Ordnungsämtern. Diskriminierende
Praktiken, Herkunftsdebatten oder symbolpolitische Verbundeinsätze sind weder hilfreich noch
zielführend.
Wir werden eine stadtweit zuständige Ermittlungsgruppe „Fahrraddiebstahl“ beim
Landeskriminalamt einrichten, auch um organisierten Banden Einhalt zu gebieten. Wir werden
die Hotspots des Fahrraddiebstahls in den Fokus nehmen und die Zahl der Schwerpunkteinsätze
deutlich ausweiten. Denn jedes Jahr werden in Berlin rund 25.000 Fahrraddiebstähle bei der
Polizei gemeldet, das sind über zehn Prozent aller Diebstähle in Berlin, die
Aufklärungsquote liegt dagegen konstant unter fünf Prozent.
Kriminalität, die im digitalen Raum stattfindet, ist längst Teil einer Realität, die immer
stärkere Auswirkungen auf das „reale Leben“ hat. Sie darf daher gegenüber analogen
Kriminalitätsphänomenen nicht nachrangig behandelt werden. Wir Bündnisgrüne befähigen die
Sicherheitsbehörden in der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Cyberspionage, damit sie
effektiv und schnell auf neue Bedrohungslagen reagieren können. Ein besonderer Fokus liegt
dabei auf der Bekämpfung von Hasskriminalität. Darüber hinaus braucht es eine Strategie
gegen Desinformation. Irreführende, falsche und manipulative Informationen, Bilder und
Videos sollen Menschen in ihrer Wahrnehmung und Haltung und damit die öffentliche Meinung
beeinflussen. Gerade mit den gewachsenen Möglichkeiten durch Künstliche Intelligenz stellt
das eine massive Gefährdung für unsere Demokratie dar – insbesondere, wenn Wahlen so
beeinflusst werden.
Im Umgang mit Cyberangriffen braucht es eine berlinweite Strategie des gesamten Senats, die
unter Einbindung der Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu entwickeln ist. Für die Verwaltung
und besonders die kritische Infrastruktur (KRITIS) sind Mindestsicherheitsanforderungen,
eine klare Aufgabenverteilung und präzise beschriebene Befugnisse und Verantwortlichkeiten
der handelnden Behörden notwendig. In einem Berliner IT-Sicherheitsgesetz wollen wir
verbindliche Standards festlegen.
Der Datenschutz gewinnt mit der Digitalisierung aller Gesellschaftsbereiche noch größere
Bedeutung. IT-Verfahren müssen so gestaltet werden, dass das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung und damit der Schutz der Privatsphäre gewährleistet ist. Wir stellen
sicher, dass die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit in Zukunft auch gegenüber den Sicherheitsbehörden gelten werden. Für
die konsequente Durchsetzung von geltendem Datenschutzrecht stärken wir die
Landesdatenschutzbeauftragte. Das beinhaltet die überfällige und vollumfängliche Umsetzung
der europäischen JI-Richtlinie (Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der
Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung
sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des
Rates), die personenbezogene Daten schützt, einschließlich Sanktionsbefugnissen für die
oberste Datenschutzbehörde.
Wer die 112 ruft, muss sich darauf verlassen können, dass die richtige Hilfe kommt. Statt
einer Absenkung von medizinischen Standards wollen wir den Berliner Rettungsdienst fit für
die Zukunft machen. Es braucht eine Personaloffensive zur Gewinnung von mehr
Notfallsanitäter*innen und eine eigene Laufbahn für den Rettungsdienst. Mit einem Runden
Tisch „Rettungsdienst“ werden wir die unterschiedlichen Akteur*innen mit der
Gesundheitsversorgung verzahnen, damit jede*r Hilfesuchende an die geeignete Stelle –
Rettungsstelle, Hausärzt*in, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Krisendienste etc. – gelangt
und dort die passende Hilfe bekommt. Wir Grüne stärken die Präventionsfähigkeiten und führen
Kriseninterventionsteams ein, um insbesondere auf Einsatzlagen mit psychosozialen
Herausforderungen besser reagieren zu können.
Unser Berlin ist ein sozialer Rechtsstaat. Wir Bündnisgrüne stehen für eine unabhängige und
leistungsfähige Justiz. Rechtsschutz und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards müssen
stets und für alle Bürger*innen gewährleistet sein. Dafür brauchen wir in Gerichten,
Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug engagierte, kompetente und kritikfähige
Mitarbeitende. Denn die in der Justiz arbeitenden Menschen bilden das Rückgrat unseres
Rechtsstaats, der durch die Zunahme extremistischer Kräfte und antidemokratischer Tendenzen
massiv unter Druck steht. Eine zukunftsfähige Justiz nutzt die Chancen der Digitalisierung.
Die Resozialisierung Strafgefangener werden wir wieder in den Vordergrund rücken, da die
Gesellschaft allein dadurch nachhaltig vor Straftaten geschützt wird. Dies gelingt nur
gemeinsam mit freien Trägern, deren Netzwerke und Kompetenzen unverzichtbar sind. Die
Entziehung der Freiheit ist Strafe genug, die Haftbedingungen müssen einen zeitgemäßen,
behandlungsorientierten Justizvollzug ermöglichen. Rechtsstaatlichkeit heißt für uns aber
auch, Opfer von Straftaten durch ein Opferschutzgesetz proaktiv und professionell zu
unterstützen und sie wirksam vor weiterer Gewalt zu schützen.
Wir Grüne möchten den Zugang zum Recht in Berlin verbessern, denn dieser ist noch immer
nicht für alle Menschen gleich. Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status werden
strukturell benachteiligt, häufig können sie sich einen Rechtsbeistand nicht leisten. Auf
Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass Beratungs- und Prozesskostenhilfe, aber auch der
Zugang zur Strafverteidigung erleichtert werden. Zudem werden wir die Rechtsantragstellen
bei den Gerichten ausbauen, dort mehrsprachige Angebote schaffen und einen leichteren
digitalen Zugang zur Justiz ermöglichen. Wir führen eine gesetzliche Kooperationspflicht für
die Landesbehörden mit den Verwaltungsgerichten ein und stellen juristisch sicher, dass
eingreifende Entscheidungen regelmäßig nicht vollstreckt werden, solange ein zulässiges
Eilverfahren anhängig ist. Die Rechte von Kindern vor den Familiengerichten und als
Zeug*innen und Verletzte in Strafverfahren wollen wir stärken. Die wertvolle Arbeit der
Kinderschutzambulanz und das Childhood-Haus Berlin an der Charité werden wir stärken. Die
Strafverfolgungsbehörden unterstützen wir bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und
bauen die Strukturen zur Vermögensabschöpfung im rechtsstaatlichen Rahmen weiter aus.
In Berlin befinden sich noch immer zu viele Menschen in Haft, die ihre Geldstrafe nicht
bezahlen konnten. Diese Menschen benötigen Hilfe und keine Inhaftierung. Noch immer enthält
das Strafgesetzbuch zu viele Bagatelldelikte, die die Justiz belasten und deren
strafrechtliche Verfolgung ökonomisch und sozial kontraproduktiv ist. Daher werden wir uns
auf Bundesebene für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und die Entkriminalisierung
von Bagatelldelikten wie z. B. das Fahren ohne Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr
einsetzen. Um zu verhindern, dass Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, im
Gefängnis landen, werden wir Projekte stärken, bei denen Menschen ihre Geldstrafen
abarbeiten können.
Wir Grüne werden den offenen Vollzug stärken und ausbauen, da er nach unserer Überzeugung am
besten geeignet ist, um den schädlichen Einfluss der Haft zu minimieren und die Gefangenen
zu einem Leben ohne Straftaten zu befähigen. Strafgefangene brauchen passgenaue und
zeitgemäße Behandlungs- und Bildungsmaßnahmen und eine bessere Betreuung vor und nach der
Entlassung. Wir sorgen dafür, dass alle zuständigen staatlichen Stellen Verantwortung für
die Wiedereingliederung übernehmen, und werden auch die freien Träger hier noch stärker
einbeziehen. Kinder von Inhaftierten müssen – ressortübergreifend – intensiver in den Blick
genommen werden. Unser Projekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ ist ein großer
Erfolg und wir werden es weiter vorantreiben, sodass alle Gefangenen, bei denen dies zu
verantworten ist, Zugang zu Internet und E-Mail erhalten – damit sie den Kontakt mit ihren
Familien halten, digitale Bildungsangebote nutzen und sich am Ende der Haft um einen Job
bewerben können. Resozialisierung gelingt nur mit engagierten und gut ausgebildeten
Bediensteten. Wir werden daher die Attraktivität des Allgemeinen Vollzugsdienstes weiter
steigern und ihn flexibler gestalten. Die Justizvollzugsanstalten werden wir baulich weiter
modernisieren, um menschenwürdige Haftbedingungen und zeitgemäße Arbeitsplätze für die
Mitarbeitenden zu schaffen.
Hinter jedem Asylverfahren steht ein Schicksal, mit jeder Entscheidung wird über
Lebenschancen entschieden. Eine falsche Entscheidung kann dazu führen, dass Geflüchtete
ihren Peiniger*innen wieder ausgeliefert werden. Um diese Entscheidungen auf der
bestmöglichen Grundlage treffen zu können, bedarf es vielfältiger Expertisen. Wir wollen
daher wissenschaftliche Mitarbeitende am Verwaltungsgericht einstellen, die Expertise zu den
gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergründen der Herkunftsländer mitbringen
und die Erkenntnismittel für die Richter*innen aufbereiten.
Wir Bündnisgrüne stehen für eine transparente, lernende Justiz mit einer entwickelten
Fehlerkultur und einem besseren Schutz vor Fehlurteilen. Dazu gehören für uns insbesondere
die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Beweismitteln, die Stärkung der
Rechtsmittelinstanzen, eine wissenschaftliche Analyse der Ursachen von Fehlurteilen und
entsprechende Fortbildungen für Richter*innen und Staatsanwält*innen.
Angesichts der auf die Justiz zurollenden Pensionierungswelle werden wir unsere Bemühungen
für eine Personaloffensive in diesem Bereich erneuern. Hierfür möchten wir die
Arbeitsbedingungen familienfreundlicher und mobiler machen sowie Quereinstiege,
Aufstiegschancen und Wechsel durch eine angemessene Anrechnung von Vorerfahrungszeiten
erleichtern. Die Bedingungen des Rechtsreferendariats sollen attraktiver gestaltet werden.
Bei der Einstellung sollen Bewerber*innen mit Migrationshintergrund bei gleicher Eignung
Vorrang haben. Frauen in der Justiz werden wir weiter fördern, insbesondere durch
paritätische Vorschlagslisten bei Beförderungsstellen. Die Ausbildung der
Gerichtsvollzieher*innen werden wir qualifizieren.
Wir Grüne wollen über die Justizministerkonferenz einen breiten Stakeholder-Prozess mit dem
Ziel einer zeitgemäßen und praxistauglichen Reform der juristischen Ausbildung initiieren.
In die Diskussionen wollen wir alle relevanten Akteur*innen – darunter Studierende,
Referendar*innen, Dozierende, Prüfungsämter und Berufsverbände – einbinden. Die
Auseinandersetzung mit Rassismus, Sexismus, Klassismus sowie Trans- und
Homosexuellenfeindlichkeit muss fester Bestandteil der Ausbildung werden. Weitere Ziele sind
die höhere Transparenz bei der Notenvergabe, die paritätische Besetzung der
Prüfungskommissionen, eine stärkere Gewichtung der praktischen Leistungen während des
Referendariats und ein verantwortlicher Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Für die
Arbeitsgemeinschaften im Referendariat soll gemeinsam mit dem Kammergericht ein
strukturiertes didaktisches Gesamtkonzept entwickelt werden.
Wir Bündnisgrüne bringen eine Bundesratsinitiative auf den Weg mit dem Ziel,
festzuschreiben, dass Schöff*innen und andere ehrenamtliche Richter*innen sich zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen, und werden eine Strategie zur
systematischen Überprüfung der Bewerber*innen zum Zwecke der Extremismusprävention
entwickeln.
Wir wollen – dem Vorbild der Mehrzahl der anderen Länder der EU folgend – die Unabhängigkeit
der Justiz durchsetzen und die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft durch eine
weitgehende Abschaffung des Weisungsrechts der Justizverwaltung stärken. Strukturelle Hürden
beim Zugang zur Verteidigung werden wir abbauen.
Die Digitalisierung der Justiz ist eine Mammutaufgabe, die Priorität haben muss. Nach der
flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte an den Gerichten und in den
Staatsanwaltschaften müssen die Arbeitsabläufe, die Aufgaben der verschiedenen Berufsgruppen
und die Organisation angepasst und zum Teil grundlegend reformiert werden. In der
Rechtsprechung und Strafverfolgung werden wir den Einsatz digitaler Recherchetools und
Assistenzsysteme unterstützen. Hierdurch schaffen wir Effizienzgewinne und standardisieren
Arbeitsabläufe, was zur Entlastung von Richter*innen, Staatsanwält*innen und
Rechtspfleger*innen beiträgt. Hierbei behalten wir jedoch stets die Risiken und die
Sicherheit im Blick: Es muss immer ein Mensch sein, der letztlich in Gerichtsverfahren
entscheidet. Wir entwickeln für Gerichte und Staatsanwaltschaften ein Raumkonzept für die
ökologische Sanierung und eine effizientere Flächennutzung, die den neuen digitalen und
mobilen Arbeitsabläufen gerecht wird und zugleich eine hohe Aufenthaltsqualität für
Beschäftigte und Rechtsuchende garantiert. Wir Grüne werden im Zuge der vollständigen
Digitalisierung verstärkt virtuelle Verhandlungssäle einrichten und flächendeckend WLAN
anbieten, um Anwält*innen digitales Arbeiten zu ermöglichen.
Wer in Berlin lebt, kennt es: Sobald ein Problem auftaucht, ist niemand dafür zuständig;
Bürger*innen verzweifeln seit vielen Jahren am Behörden-Pingpong. Deshalb haben wir
Bündnisgrüne einen Plan vorgelegt, wie Berlin mit einer Verwaltungsreform endlich wieder
funktioniert: klare Zuordnung von Steuerungs- und Durchführungsaufgaben zwischen Senats- und
Bezirksverwaltung und Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Berliner Verfassung, was
bedeutet, dass diejenigen, die Aufgaben beschließen, auch für deren Kostendeckung
verantwortlich sind. Damit stellen wir sicher, dass der Senat die Bezirke bei neuen Aufgaben
auch mit den entsprechenden Finanzmitteln ausstatten muss.
Die schwarz-rote Koalition hat in ihrem Prozess der Verwaltungsmodernisierung, bei dem wir
uns als Bündnisgrüne von Beginn an aktiv eingebracht haben, diese beiden zentralen Elemente
aufgenommen; die verabschiedete Verwaltungsreform trägt eine deutliche bündnisgrüne
Handschrift. So kommen wir endlich weg vom Behörden-Pingpong und sorgen dafür, dass Berlin
endlich wieder funktioniert.
Jetzt ist es Zeit, die verabschiedete Verwaltungsreform mit Leben zu füllen und erfolgreich
umzusetzen. Unser Ziel sind Senatsverwaltungen, die vorausschauend und strategisch ihre
gesamtstädtische Verantwortung wahrnehmen, und Bezirksämter, die engagiert und pragmatisch
ihre Leistungen erbringen. So machen etwa schnelle Termine in Bürger*innenämtern, kompetente
und diskriminierungsfreie Beratung im Jugendamt sowie Angebote der Teilhabe deutlich, dass
der Staat funktioniert und die Anliegen aller Berliner*innen im Blick hat. Daher ist für uns
eine handlungsfähige, wehrhafte Verwaltung ein elementarer Beitrag zur Stabilisierung der
Demokratie.
Wir Grüne möchten die Kultur der Verwaltung als Dienstleisterin der Berliner*innen
verstärken und sicherstellen, dass sie sich bei der Aufgabenerfüllung entsprechend an den
Bedürfnissen der Berliner*innen orientiert. Das bedeutet insbesondere, dass die Durchführung
bürger*innennaher Dienstleistungen diskriminierungsfrei erfolgt.
In einer zunehmend disruptiven Welt ist es unser Ziel, die gesamte Berliner Verwaltung in
die Lage zu versetzen, schnell und wirksam neuen Herausforderungen zu begegnen. Hierzu
müssen wir sie in ihren Strukturen resilient aufstellen. Wir wollen ein professionelles
Ideenmanagement in der Verwaltung etablieren. Die Beschäftigten wissen oft selbst, wo der
Schuh drückt und wie man Prozesse verbessern könnte. Hier gilt es, Zugänge zu erleichtern
und positive Anreize zu schaffen, diese Ideen auch vorzutragen. Teil des Kulturwandels muss
es sein, dass der Mut zur Veränderung auch im eigenen Arbeitsbereich gestärkt wird.
Die begonnene Aufgabenerfassung müssen wir hinsichtlich der Aufgabensortierung zu den
Politik- und Querschnittsfeldern zügig weiterführen. Dabei sind die einzelnen Aufgaben auch
einer Kritik zu unterziehen. Unser Ziel ist es, dass die Senatsverwaltungen die
gesamtstädtischen Steuerungsaufgaben für ihre Politikfelder innehaben. Die Berliner Bezirke
sollen Durchführungsaufgaben sowie die bezirklichen Steuerungsaufgaben übernehmen.
Verwaltungsprozesse wollen wir im Sinne des Dienstleistungsgedankens gegenüber den
Berliner*innen sowie der Berliner Wirtschaft und Stadtgesellschaft vereinfachen. Dabei
setzen wir uns aber dafür ein, dass eine Modernisierung von Verwaltungsprozessen keine
sozialen und ökologischen Standards untergräbt. Dafür brauchen wir Investitionen in die
Digitalisierung. Um als moderner Dienstleister die Anliegen der Bürger*innen und Unternehmen
effizient und nutzer*innenfreundlich zu bearbeiten, bedarf es einer konsequenten und
beschleunigten Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.
Wir Bündnisgrüne stellen in sechs Bezirken Bürgermeister*innen und elf weitere
Stadträt*innen. Wir zeigen an jedem Tag vor Ort: Es macht einen Unterschied, wer regiert –
sei es im Klimaschutz, beim Kampf gegen teure Mieten oder bei unserem Einsatz für eine
bürger*innennahe Verwaltung. Die Berliner Bezirke bilden das Herz der städtischen Demokratie
und Verwaltung. Sie sind der erste Ansprechpartner für die Bürger*innen mit ihren Anliegen.
Der Zustand der Bezirksverwaltungen und der Berliner Kieze gibt den Bürger*innen einen
ersten Eindruck vom Funktionieren der Stadt und prägt maßgeblich das Vertrauen in die
gesamte Berliner Verwaltung. Saubere Grünflächen und intakte Spiel- und Sportplätze sind für
uns kein Nice-to-have, sondern eine essenzielle Daseinsvorsorge.
Dafür wollen wir Grüne die Bezirke in der Umsetzung ihrer Durchführungsaufgaben sowie der
bezirklichen Steuerungsaufgaben stärken. Die Senatsverwaltungen sollen sich daher auf die
Aufgaben der gesamtstädtischen Steuerung konzentrieren. Bei der Umsetzung der
gesamtstädtischen Steuerung setzen wir auf ein lösungs- und zielorientiertes Miteinander
zwischen Senats- und Bezirksebene. Bei Entscheidungen auf gesamtstädtischer Ebene ist die
Expertise frühzeitig mit einzubeziehen. Damit die Bezirke ihre Interessen gegenüber dem
Senat effektiv durchsetzen können, werden wir der im Rahmen der Verwaltungsreform
geschaffenen Einigungsstelle eine zentrale Rolle im Abstimmungsprozess zwischen Landes- und
Bezirksebene geben.
Wir wollen die Bezirke stärken, damit sie ihre Aufgaben zukunftsorientiert und
servicefreundlich durchführen können und eine soziale, kulturelle und infrastrukturelle
Daseinsvorsorge in allen Berliner Kiezen sichergestellt wird. Um dieses Ziel zu erreichen,
werden wir das in der Berliner Verfassung verankerte Konnexitätsgesetz im Rahmen der
Finanzierung der Bezirke etablieren. Das heißt, wir werden mit Blick auf Land und Bezirke
das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ konsequent umsetzen. Zur Sicherung der zeitnahen
Bearbeitung bürger*innennaher Dienstleistungen in den Bezirksämtern wollen wir das Konzept
der Springer*innenpools (Flex:Units) ausbauen. Unser Ziel ist der Aufbau von zwei zentralen
Flex:Units zur Entlastung temporärer Leistungsspitzen.
Die Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung sind der zentrale Erfolgsfaktor für eine
funktionierende Daseinsvorsorge und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Um eine
leistungsfähige und bürgerorientierte Verwaltung zu erhalten, muss Berlin um die besten
Köpfe und motivierte Beschäftigte werben.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und des sich wandelnden Arbeitsmarktes steht das
Land Berlin als Arbeitgeber vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung sowie
Personalbindung. Aktuell ist die Berliner Verwaltung aber nicht gut auf diese
Herausforderung vorbereitet: Stellenbesetzungsverfahren sind zu langwierig, eine zentrale,
behörden- und ebenenübergreifende Personalplanung findet nicht statt und häufig sind die
Bezirke bei der Personalrekrutierung strukturell im Nachteil. Wir Bündnisgrüne wollen das
ändern.
Unser Ziel ist es, den durch die rot-grün-rote Regierung bis 2023 aufgebauten
Personalbestand im Land Berlin zu stabilisieren. Dies wollen wir mit Hilfe einer
strategischen Personalbedarfsplanung erreichen, die sich am konkreten Bedarf für die
Bereitstellung der öffentlichen Dienstleistungen ausrichtet.
Unser Ziel ist es, dass Berlin als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen wird. Dies wollen
wir durch eine neue Kultur der Wertschätzung, Beteiligung und durch einen Ausbau der
Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten erreichen. Hierzu ist es uns wichtig,
kritisches Denken zu fördern und Ideen der Beschäftigten bei Entscheidungen mit
einzubeziehen. Neben einer wertschätzenden Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten
steht für uns eine moderne und digitale Arbeitsausstattung im Mittelpunkt.
Berlin ist eine vielfältige Stadt. Unser Ziel ist es, die Vielfältigkeit auch in der
Belegschaft der Berliner Verwaltung abzubilden. Wir Grüne erkennen die verschiedenen
Lebensrealitäten der Beschäftigten des Landes Berlin an und wollen sie bei der Entwicklung
neuer Arbeitsmodelle berücksichtigen. Unser Ziel ist es, eine stärkere Flexibilisierung
durch mobiles Arbeiten, Job-Sharing und Führen in Teilzeit zu ermöglichen. Bei der Umsetzung
neuer Arbeitsmodelle ist für uns zentral, dass dies auf freiwilliger Basis und unter
Einbeziehung der Personalvertretung erfolgt. Die Möglichkeit des Quereinstiegs in die
Berliner Verwaltung wollen wir verstärkt durch zielgerichtete Onboarding- und
Weiterbildungsangebote erleichtern.
Das Landesverwaltungsamt wollen wir zum zentralen Personaldienstleister für die gesamte
Berliner Verwaltung weiterentwickeln. Dadurch sollen Verfahren im gesamten Personalbereich
effizienter ausgestaltet werden. Strukturelle Benachteiligungen bei der Personalgewinnung
und bei der Personalbindung in den Bezirken wollen wir abbauen.
Unser Ziel, mehr junge Menschen für eine berufliche Zukunft im öffentlichen Dienst zu
gewinnen, wollen wir durch eine Ausbildungsoffensive erreichen. Sowohl die duale Ausbildung
als auch duale Studiengänge sehen wir als gleichwertige Säulen der Nachwuchsförderung an.
Diese wollen wir gezielt ausbauen und zukunftsfähig gestalten. Auch die Möglichkeiten der
Etablierung des Beschäftigtenwohnens wollen wir in Angriff nehmen.
Berlin ist eine Metropole mit vielen digitalen Start-ups und Innovationen. Die Berliner
Verwaltung hat bei der Digitalisierung allerdings noch Aufholbedarf. Wir Bündnisgrüne wollen
eine Verwaltung, deren digitale Dienstleistungen für alle funktionieren. Digitalisierung der
Verwaltung muss sich am Menschen orientieren, sollte resilient, nachhaltig,
diskriminierungsfrei und sicher sein. Um dies voranzubringen, sind Räume notwendig, in denen
Mitarbeitende innovative und kreative Ansätze verfolgen können. Es braucht eine offene
Fehlerkultur, mehr Möglichkeiten des kollaborativen Arbeitens und eine lernfähige
Verwaltung. Wir wollen eine konsequent nutzendenorientierte Verwaltung etablieren, in der
klare Zuständigkeiten existieren, damit das „Behörden-Pingpong“ der Vergangenheit angehört.
Zukünftig werden immer weniger Mitarbeitende für immer mehr Aufgaben zur Verfügung stehen.
Deshalb muss auf die Verwaltungsreform konsequent die Modernisierung von Prozessen und deren
Digitalisierung folgen, ohne die Verwaltung dabei von Tech-Unternehmen abhängig zu machen,
denen Profit wichtiger ist als Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Wir Grüne wollen, dass jeder Kontakt mit Behörden ohne stressige Terminvergabe,
Warteschlangen oder Formularchaos funktioniert. Dass City-WLAN, Transparenz- und Datenportal
sowie eine Kiez-App ein selbstverständlicher Teil des Berliner Alltags sind. Berlin braucht
eine digitale Verwaltung, die unabhängig, sicher und resilient ist. Wir wollen, dass Daten
und Lizenzen in öffentlicher Hand liegen und alle Systeme die Prinzipien „Privacy by Design“
und „Security by Design“ verfolgen. Um eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung zu
ermöglichen, richten wir einen Digitalrat als unabhängiges, paritätisch besetztes
Expert*innengremium ein mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung,
Wirtschaft und der Tech-Community.
Wir schaffen Services, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren – nicht an den
Strukturen der Verwaltung. Unser Ziel ist ein digitales Bürger*innenamt mit Videoberatung,
Einfacher Sprache, digitalen Assistenzen, barrierefreier mobiler Nutzung und Echtzeit-
Statusanzeigen für Anträge. Das Service-Portal wird zur zentralen Anlaufstelle für alle
Lebenslagen – etwa Umzug, Geburt oder Pflegebedarf –, statt sich weiter an Ämter- oder
Zuständigkeitsgrenzen zu orientieren. Zudem soll jede neue und bestehende Leistung
systematisch auf ihr Automatisierungspotenzial geprüft werden. Gemeinsam mit dem CityLAB
Berlin entwickeln wir erprobte Projekte zu stadtweiten Lösungen weiter. Parallel dazu
schaffen wir niedrigschwellige Unterstützungsangebote vor Ort: in Stadtteilzentren,
Pflegestützpunkten, mobilen Bürger*innenämtern und durch direkte Unterstützung bei der
Antragstellung.
Wir wollen das Digitalgesetz für Berlin vollenden. Damit schaffen wir die Grundlage für die
weitere Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Dabei setzen wir auf verbindliche Standards
für die digitale Barrierefreiheit, den Vorrang von Open Source, digitale Souveränität und
die proaktive Bereitstellung öffentlicher Daten (Open Data). Wir verankern ein Recht auf
digitale Kommunikation mit der Verwaltung und überführen das Onlinezugangsgesetz (OZG) in
Berliner Landesrecht. Neu eingeführt wird ein „digitales Konnexitätsprinzip“, um
sicherzustellen, dass auch bei der Zuweisung digitaler Aufgaben derjenige zahlt, die
bestellt. Gemäß dem Prinzip „Once Only“ entwickeln wir digitale Verwaltungsleistungen
weiter, wo es möglich und sinnvoll ist, und mit einer Automatisierungsstrategie prüfen wir
künftig alle neuen Leistungen auf ihr Digitalisierungspotenzial. Dazu braucht es auch eine
intensivere Kooperation mit dem Bund und anderen Bundesländern, um bestehende IT-Lösungen
ausschöpfen oder gemeinsam neue IT-Lösungen entwickeln zu können.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung bietet große Potenziale. Er kann
Prozesse effizienter und schneller machen und alltägliche Arbeitsabläufe vereinfachen.
Allerdings braucht es dafür eine rechtliche Grundlage, die insbesondere die
datenschutzrechtliche Ausgestaltung sicherstellt.
Zur Stärkung einer souveränen IT-Infrastruktur in öffentlicher Hand werden wir das IT-
Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) zu einem landeseigenen Plattformanbieter
ausbauen. Die Steuerung des ITDZ durch das Land Berlin wollen wir verbessern, um der
Berliner Verwaltung effiziente, einfache und nutzendenfreundliche IT-Lösungen zur Verfügung
stellen zu können. Open-Source-Lösungen mit offenen Schnittstellen und transparentem
Quellcode haben Vorrang vor proprietären Angeboten. „Privacy by Design“ und „Security by
Design“ gelten bei jeder Softwareentwicklung: Datensparsamkeit, Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung, lokale Datenhaltung und barrierefreie Nutzbarkeit sind verbindlich.
Zugriffe auf personenbezogene Daten werden dokumentiert und sind für Betroffene einsehbar,
um vor Missbrauch zu schützen. Geprüft werden digitale Durchführbarkeit, Barrierefreiheit,
Verständlichkeit und Nutzendenzentrierung. Dabei setzen wir auf Co-Creation verschiedener
Fachressorts, IT-Expert*innen, Zivilgesellschaft und Nutzende.
Wir Bündnisgrüne wollen, dass Berlin im Krisenfall vorbereitet ist. Dafür braucht es
umfassende Risikoanalysen und Katastrophenschutzpläne in allen Bereichen mit klaren
Verantwortlichkeiten und einer Vernetzung zwischen den Akteur*innen. Wir werden dazu eine
ressortübergreifende Resilienzstrategie entwickeln, die zentral koordiniert wird. Neben der
klassischen Krisenbewältigung werden dabei auch Strategien implementiert, die Vorsorge für
aufkommende Krisen betreiben und Anpassungen an veränderte Lagen vornehmen, insbesondere
auch Maßnahmen der Klimaanpassung. Wir werden die Menschen in unserer Stadt außerdem dabei
unterstützen, im Krisenfall Selbsthilfe leisten zu können. Wer heute in Resilienz
investiert, schützt morgen Menschenleben und unsere Infrastruktur.
Wir Bündnisgrüne setzen uns für ein Landesopferschutzgesetz (Gesetz zur Unterstützung
Betroffener von Straftaten – UBSG) ein, das Betroffenen von Straftaten einen Rechtsanspruch
auf Unterstützung gibt. Es schreibt einen proaktiven Ansatz fest, verankert Prävention und
Täter*innenarbeit gesetzlich und sichert die dauerhafte Finanzierung der Berliner
Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen ab. Zugleich schafft es eine Rechtsgrundlage
für die schnelle, aber auch sichere Weitergabe von personenbezogenen Daten, damit Betroffene
ein passgenaues Unterstützungsangebot erhalten.
Unser Ziel ist die Einrichtung eines digitalen Bürger*innenamts für Berlin. Es wird
Verwaltungsdienstleistungen mittels Videoberatung und digitaler Assistenzen anbieten. Eine
barrierefreie mobile Nutzung und die Verwendung Einfacher Sprache sollen dabei
sichergestellt sein. So ermöglichen wir einen zügigen und unkomplizierten Zugang für alle
Menschen. Außerdem wird es Statusanzeigen für Anträge in Echtzeit geben, damit die
Bürger*innen jederzeit über den Bearbeitungsstand informiert sind und besser planen können.
Das ServicePortal Berlin wird zur zentralen Anlaufstelle für alle Lebenslagen – etwa Umzug,
Geburt oder Pflegebedarf –, statt sich weiter an Ämter- oder Zuständigkeitsgrenzen zu
orientieren.