Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 12.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2019, 08:08 |
SÄA4: §17, Absatz 4 "Einladungsfrist"
Antragstext
§17 Der Landesausschuss
(4)¹Der Landesausschuss tagt mindestens 6-mal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit
einer Frist von mindestens zehn Tagen einzuladen. ²Seine Sitzungen sind öffentlich. ³Er
beschließt mit einfacher Mehrheit. 4Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. 5Maßgeblich ist die Zahl der ausgegebenen Stimmkarten. 6Der Landesausschuss
gibt sich eine Geschäftsordnung.
Begründung
In der Satzung gab es bisher keine eigene Einladungsfrist für den Landesausschuss. Diese Lücke soll geschlossen werden.
ALT:
§17 Der Landesausschuss
(4)¹Der Landesausschuss tagt mindestens 6-mal im Kalenderjahr. ²Seine Sitzungen sind öffentlich. ³Er beschließt mit einfacher Mehrheit. 4Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 5Maßgeblich ist die Zahl der ausgegebenen Stimmkarten. 6Der Landesausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Änderungsanträge
- SÄA4-002 (Daniela Ehlers (KV Berlin-Lichtenberg), Eingereicht)