Veranstaltung: | LDK am 28. Oktober 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.01.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.02.2020, 11:57 |
SÄA1: Einladungspraxis
Antragstext
§5 (6) Jedes Mitglied hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Organe,
Gliederungen und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen. Jedes Mitglied hat das Recht auf
Akteneinsicht in die Unterlagen der Partei.
§9 (7) Die Bezirksgruppen wählen Delegierte für die Landesdelegiertenkonferenz, die
Frauen*Konferenz und den Landesausschuss. Sie wählen Delegierte für die
Bundesdelegiertenkonferenz, wobei sie eine angemessene Vertretung der Abteilungen
berücksichtigen sollen. Zu den Versammlungen, bei denen Delegierte gewählt werden sollen,
ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen einzuladen. Die Einladungen
erfolgen in der Regel per E-Mail. Bei vorheriger Erklärung eines Mitglieds in Textform muss
eine Einladung in Papierform zugestellt werden. Maßgeblich für eine ordnungsgemäße
Versendung beider Arten der Einladung ist die letzte dem Landesverband bekannte oder
mitgeteilte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse.
§10 (5) Die Abteilungen wählen Delegierte für die Landesdelegiertenkonferenz, die
Frauen*Konferenz und den Landesausschuss. Zu den Versammlungen, bei denen Delegierte oder
stellvertretende Delegierte gewählt werden sollen, ist unter Angabe der Tagesordnung mit
einer Frist von zehn Tagen einzuladen. Die Einladungen erfolgen in der Regel per E-Mail. Bei
vorheriger Erklärung eines Mitglieds in Textform muss eine Einladung in Papierform
zugestellt werden. Maßgeblich für eine ordnungsgemäße Versendung beider Arten der Einladung
ist die letzte dem Landesverband bekannte oder mitgeteilte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse.
§13 (5) [...] Die Bezirksgruppen und die Wahlversammlungen sollen die Aufstellung der
Wahlkreisbewerber*innen der Landes- und Bundestagswahl vor der Aufstellung der jeweiligen
Landesliste abschließen.
§16 (5) Im Übrigen gelten die Regelungen zur Landesmitgliederversammlung entsprechend,
insbesondere deren Geschäfts- und Wahlordnung.
Begründung
In der heutigen digitalen Zeit ist es nicht mehr zeitgemäß grundsätzlich Einladungen, Anträge und Kandidaturen postalisch an alle Mitglieder zu versenden. Wir empfehlen den Grundsatz alles wird postalisch versendet, es sei denn es wird dem Landesverband explizit Einwilligung gegeben, per Mail zu informieren zu ändern. Dieser Grundsatz ist beim heutigen Stand unserer Mitgliedzahlen weder praktikabel, noch ökologisch und wirtschaftlich vertretbar. Wir schlagen vor, dass die Versendung grundsätzlich per E-Mail erfolgt. Verfügt allerdings ein Mitglied über keinen Zugang zum Netz oder benötigt aus anderen Grünen die postalische Versendung, so erfolgt nach vorheriger Erklärung eines Mitglieds in Textform die Einladung in Papierform. Maßgeblich für eine ordnungsgemäße Versendung beider Arten der Einladung ist die letzte dem Landesverband bekannte oder mitgeteilte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse. So möchten wir allen Mitgliedern die Möglichkeit geben, auf postalischer Versendung zu bestehen, z.B. wenn sie keinen regelmäßigen Zugriff auf E-Mails haben. Durch diese Änderung und den Klimabewussten Versand sparen wir zudem unfassbar viel Papier- und Portokosten, Papier, Transporte und CO2 und handeln somit im Einklang mit unseren politischen Forderungen.
ALT:
§5 (6) Jedes Mitglied hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Organe, Gliederungen und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen. Es hat das Recht auf Zusendungen der jeweiligen Gruppe, in der es mitarbeitet. Jedes Mitglied hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Partei.
§9 (7) Die Bezirksgruppen wählen Delegierte für die Landesdelegiertenkonferenz, die Frauen*Konferenz und den Landesausschuss. Sie wählen Delegierte für die Bundesdelegiertenkonferenz, wobei sie eine angemessene Vertretung der Abteilungen berücksichtigen sollen. Zu den Versammlungen, bei denen Delegierte gewählt werden sollen, ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen einzuladen. Die Mitglieder können schriftlich oder per Mail gegenüber dem Landesverband erklären, dass sie mit einer Einladung per Mail einverstanden sind. Liegt keine entsprechende Einwilligung vor, erfolgt die Einladung schriftlich.
§10 (5) Die Abteilungen wählen Delegierte für die Landesdelegiertenkonferenz, die Frauen*Konferenz und den Landesausschuss. Zu den Versammlungen, bei denen Delegierte oder stellvertretende Delegierte gewählt werden sollen, ist unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Frist von zehn Tagen einzuladen. Die Mitglieder können schriftlich oder per Mail gegenüber dem Landesverband erklären, dass sie mit einer Einladung per Mail einverstanden sind. Liegt keine entsprechende Einwilligung vor, erfolgt die Einladung schriftlich.
§13 (5) [...] Die Bezirksgruppen und die Wahlversammlungen sollen die Aufstellung der Wahlkreisbewerber*innen der Landes- und Bundestagswahl vor der Aufstellung der jeweiligen Landesliste abschließen. Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteiliche Vereinigungen und Delegierte können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landesverband entscheiden, ob sie Anträge und Kandidaturen für Wahlen und Listenaufstellungen elektronisch oder postalisch zugesandt erhalten wollen. Liegt eine Erklärung nicht vor, erfolgt die Versendung postalisch.
§16 (5) Delegierte können entscheiden, ob sie Anträge und Kandidaturen für Wahlen und Listenaufstellungen schriftlich oder per Mail zugesandt erhalten wollen. Die Erklärung gegenüber dem Landesvorstand erfolgt mit der Delegiertenmeldung. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Landesmitgliederversammlung entsprechend, insbesondere deren Geschäfts- und Wahlordnung.
Änderungsanträge
- SÄA1-002 (Tilo Fuchs (KV Berlin-Mitte), Eingereicht)