Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2016, 10:08 |
P3: Projekt 3: Öffentliche Entscheidungen gehören veröffentlicht: Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz
Antragstext
Öffentliche Entscheidungen gehören veröffentlicht: Transparenz- und
Informationsfreiheitsgesetz
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen und
Verwaltungshandeln sind Voraussetzung für die Verständlichkeit politischen Handelns, das
Vertrauen in demokratische Strukturen und effektive Mitbestimmung. Bislang ist es schwer für
Bürger*innen, die für sie relevanten Informationen zu bekommen. Mit unserem Transparenz- und
Informationsfreiheitsgesetz führen wir eine weitgehende Veröffentlichungspflicht der
Verwaltung ein und ergänzen so das Recht auf Akteneinsicht. Die Auskunft auf Antrag bleibt
aber möglich, gerade für die Informationen, die nicht veröffentlicht werden müssen. Die
Veröffentlichungspflicht soll für Behörden gelten, aber auch für Landesbetriebe und private
Unternehmen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist. Das gilt insbesondere für alle
Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht – vor allem Privatisierungsverträge –
sowie Gutachten und Studien, die beispielsweise der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen
dienen. Dabei achten wir darauf, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der
Entscheidungsprozess von Regierung und Verwaltung soweit wie nötig geschützt und der
Datenschutz gewahrt werden. Der Zugang zu den Informationen soll frei und anonym und die
Nutzung und Weiterverarbeitung kostenlos möglich sein. Die Berliner Datenschutzbeauftragte
wird als Beauftragte für Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit in Zukunft auch
über die Einhaltung dieses Gesetzes wachen.