| Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 | 
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| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 17.03.2016, 10:08 | 
P3: Projekt 3: Öffentliche Entscheidungen gehören veröffentlicht: Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz
Antragstext
Öffentliche Entscheidungen gehören veröffentlicht: Transparenz- und 
Informationsfreiheitsgesetz
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen und 
Verwaltungshandeln sind Voraussetzung für die Verständlichkeit politischen Handelns, das 
Vertrauen in demokratische Strukturen und effektive Mitbestimmung. Bislang ist es schwer für 
Bürger*innen, die für sie relevanten Informationen zu bekommen. Mit unserem Transparenz- und 
Informationsfreiheitsgesetz führen wir eine weitgehende Veröffentlichungspflicht der 
Verwaltung ein und ergänzen so das Recht auf Akteneinsicht. Die Auskunft auf Antrag bleibt 
aber möglich, gerade für die Informationen, die nicht veröffentlicht werden müssen. Die 
Veröffentlichungspflicht soll für Behörden gelten, aber auch für Landesbetriebe und private 
Unternehmen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist. Das gilt insbesondere für alle 
Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht – vor allem Privatisierungsverträge – 
sowie Gutachten und Studien, die beispielsweise der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen 
dienen. Dabei achten wir darauf, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der 
Entscheidungsprozess von Regierung und Verwaltung soweit wie nötig geschützt und der 
Datenschutz gewahrt werden. Der Zugang zu den Informationen soll frei und anonym und die 
Nutzung und Weiterverarbeitung kostenlos möglich sein. Die Berliner Datenschutzbeauftragte 
wird als Beauftragte für Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit in Zukunft auch 
über die Einhaltung dieses Gesetzes wachen.