Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2016, 10:21 |
P6: Projekt 6: Immobilienspekulationen bremsen: gestaffelte Grunderwerbsteuer einführen
Antragstext
Immobilienspekulationen bremsen: gestaffelte Grunderwerbsteuer einführen
Wohnen ist ein Grundbedürfnis und keine Ware. Unser Ziel ist es, die Spekulation mit
Wohnraum einzudämmen und die private Immobilienwirtschaft stärker an der Finanzierung einer
sozial gerechten Stadtentwicklung zu beteiligen. Eine Möglichkeit sehen wir in einer
Staffelung der Höhe der Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Wohnungen und Grundstücken
anfällt. Wir wollen diese Steuer gemäß dem Zweck des Erwerbs unterschiedlich ausgestalten.
Wenn es um den Einzelerwerb weniger Wohnungen oder Häuser geht, bleibt es bei der derzeit
gültigen Höhe von sechs Prozent des Kaufpreises. Auch für Gesellschaften mit öffentlichen
Zwecken, insbesondere für kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere
gemeinwohlorientierte Akteur*innen, bleibt es bei diesem Steuersatz. Bei primär
gewinnorientierten Käufen größerer Grundstücke, Immobilien und Wohnungsbestände etwa durch
Großinvestoren und Fondsgesellschaften dagegen wollen wir künftig einen abhängig vom
Immobilienwert gestaffelten Steuersatz über sechs Prozent erheben. Damit bremsen wir
Immobilienspekulationen und stärken die nicht-profitorientierte Wohnungswirtschaft, da Fonds
und Konzerne einen bedeutenden Teil ihres Gewinns aus dem Immobilienhandel erwirtschaften.
Besonders wichtig ist, der Praxis der sogenannten „Share Deals“ einen Riegel vorzuschieben.
Denn bislang können Großinvestoren mit solchen Deals Grunderwerbsteuer in Millionenhöhe
sparen, während Immobilienkäufe von Familien und Einzeleigentümer*innen immer
steuerpflichtig sind. Das muss aber auf Bundesebene geregelt werden.